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Handy mit Lautsprecherfunktion ist am Steuer tabu

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Das kann teuer werden: Wer sein Handy bei einer Autofahrt zum Telefonieren in der Hand hält, verstößt gegen das Gesetz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Das kann teuer werden: Wer sein Handy bei einer Autofahrt zum Telefonieren in der Hand hält, verstößt gegen das Gesetz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand © Karl-Josef Hildenbrand

Während der Autofahrt noch mal schnell telefonieren? Das ist auch verboten, wenn der Fahrer die Lautsprecherfunktion seines Handys nutzt - und es dafür in der Hand halten muss. Das entschied kürzlich ein Amtsgericht.

Berlin (dpa/tmn) - Ein Autofahrer darf die Sprechfunktion seines Handys während der Fahrt nicht nutzen, wenn er es dafür in der Hand halten muss. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem Fall hatte der Autofahrer während einer Autobahnfahrt sein Mobiltelefon mit der Hand vors Gesicht gehalten und offenbar über die Lautsprecherfunktion genutzt. Ein Polizeibeamter hatte ihn dabei beobachtet, wie er mit seinem Telefon hantierte und sprach.

Vor Gericht konnte der Verteidiger nicht mehr nachweisen, dass sein Mandant nicht telefoniert hatte, da dieser mittlerweile ein neues Handy besaß. In der Vergangenheit war der Fahrer bereits wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig geworden.

Für das Gericht stand fest, dass der Autofahrer sein Handy verbotenerweise benutzt hatte. Schon das Nutzen der Sprechfunktion sei in der beschriebenen Situation verboten. Eine Geldbuße von 60 Euro sei daher gerechtfertigt, so das Gericht.

Anwaltauskunft Verkehrsrecht

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