Nicht immer Vorfahrt im Kreisverkehr

München - Kreisverkehr ist nicht gleich Kreisverkehr - zumindest im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht. Wer Vorfahrt hat, stellte das Münchner Amtsgericht jetzt klar.
Nur weil Autos im Kreis fahren, ist das nämlich noch lange kein Kreisverkehr. Wer mit dem Auto im Kreisverkehr fährt, hat deswegen auch nicht automatisch Vorfahrt.
Der Kreisverkehr ist mit Verordnung vom 11.12.2000 (BGBl. I S. 1690) durch den neuen § 9 a in die StVO (wieder) eingeführt worden. Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt die Rechts-vor-Links-Regel.

So entschied auch das Münchner Amtsgericht (AZ 343 C 8194/12). Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrem Hyundai im November 2011 im Kreisverkehr am Münchner Karolinenplatz einen Unfall hatte. Sie war auf der mittleren Spur des Kreisverkehrs unterwegs, als ein VW auf die Rechtsabbiegerspur in den Kreisel einfuhr. Als die Frau dann auf die Rechtsabbiegerspur wechselte, kollidierte sie mit dem VW. Insgesamt 926 Euro für die Reparatur ihrer beschädigte Stoßstange und den Nutzungsausfall wollte die Frau erstattet haben – und klagte, als die Versicherung des VW-Fahrers sich weigerte.
Die Richterin gab ihr nur zum Teil Recht. Im Kreisverkehr hätten Autofahrer nur dann Vorfahrt, wenn die Zeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ angebracht seien, am Karolinenplatz gebe es aber nur das Schild „Vorfahrt gewähren“. In diesem Fall gelte die Rechts-vor-Links-Regelung. Zudem müsse der Autofahrer bei einem Spurwechsel grundsätzlich schauen und eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer ausschließen. Wegen ihres Mitverschuldens bekomme die Frau nur zwei Drittel ihres Schadens ersetzt.
Übrigens: Nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist das Blinken nach § 9 Absatz 1 StVO erforderlich. Gemäß § 9 a Absatz 1 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden.
wö