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Aufmarsch blockiert: Pegida-Gegner auf der Anklagebank

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Von: Johannes Welte

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Verena H. und Christian S. vor Gericht. © Welte

München - Darf man Pegida blockieren oder nicht? Donnerstag saß ein Aktivistenduo aus Mammendorf (Kreis Fürstenfeldbruck) wegen Nötigung auf der Anklagebank, weil es im Sommer einen der regelmäßigen Pegida-Aufmärsche in der Karlstraße für rund 25 Sekunden blockiert hatte.

Am 15. Juni war es, als Christian S. (34) und Verena H. (27) über ein Absperrgitter sprangen und sich direkt vor den Demozug setzten. Sie wurden von Polizisten weggezerrt. Bei der anschließenden Kontrolle der beiden fanden die Polzisten je ein Taschenmesser, einmal mit zehn Zentimetern und einmal mit acht Zentimetern Klingenlänge. Verena H. hatte das kleinere Messer im Rucksack, Christian S. in der Hosentasche. Die beiden bekamen einige Wochen später je einen Strafbefehl zu 1500 Euro zugeschickt. Dagegen erhoben sie Einspruch – deshalb fand Donnerstag die Gerichtsverhandlung statt.

Man muss wissen: Das Mitführen von Messern bei Versammlungen ist verboten. „Ich hatte es an diesem Tag in München gekauft, ich brauche das Messer für unsere Landwirtschaft“, erklärte Christian S., der mit der Kunststudentin Verena H. und drei anderen Freunden eine Agrarkooperative betreibt, in der auch vier Flüchtlinge unterkommen können. „Wir hatten spontan beschlossen, zur Demo zu gehen.“ Allerdings sind die beiden Demo-Profis. „Es kommt oft vor, dass wir mit der Polizei Probleme haben“, so Christian S. „Rassismus und Menschenfeindlichkeit muss täglich und ganz direkt entgegen getreten werden.“ Und weiter: „Unter den Pegida-Demonstranten sind Rechtsradikale, die Straftaten begangen haben.“

Die Polizei hatte die beiden damals nicht vor einer Anzeige gewarnt – das hätte sie aber tun müssen. Und die Beamten, die als Zeugen auftraten, mussten zugeben, dass man den Pegida-Zug um die beiden Sitzblockierer hätte umleiten können. Somit stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Messer wurden eingezogen.

J. Welte

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