Uli Hoeneß ist frei - diese Auflagen muss er beachten
München - Auf diesen Tag hat er lange gewartet: Am Montag wurde Uli Hoeneß (64) aus der Haft entlassen. Die tz erklärt, was die Bewährung für Hoeneß bedeutet.
Auf diesen Tag hat er lange gewartet: Am Montag wurde Uli Hoeneß (64) aus der Haft entlassen. Zu dreieinhalb Jahren Haft war er 2014 verurteilt worden. Sieben Monate davon war er in Landsberg, im Januar wechselte er ins Freigängerhaus Rothenfeld. Von dort darf er nun zurückkehren zu seiner Familie in Bad Wiessee. Dann ist er zwar wieder zu Hause, aber offiziell noch nicht frei. Denn Hoeneß darf das Gefängnis nur auf Bewährung verlassen – insgesamt drei Jahre lang steht er noch unter der Beobachtung der Justiz. Die tz erklärt, was das für Hoeneß heißt:
Was bedeutet Bewährung? Hoeneß wird der Rest seiner Haftstrafe erlassen, er darf die Anstaltsmauern verlassen und sich im Alltag uneingeschränkt bewegen. Einzige Auflage der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Augsburg: Er muss sich melden, falls er umzieht.
Was muss Hoeneß beachten? „Er

darf sich nichts zuschulden kommen lassen“, sagt Anwalt Tom Heindl, der zu Münchens renommiertesten Strafverteidigern gehört. Besonders einschlägige Taten während der Bewährung werden bestraft: „Der Täter müsste dann seinen Strafrest verbüßen und kriegt noch eine Strafe für die neue Tat“, so Heindl. Anders bei Bagatell-Vergehen, etwa Fahren ohne Führerschein: Da wird die Bewährung in der Regel nicht widerrufen. Maßgebend: die Schwere der Tat.
Darf Hoeneß ins Ausland reisen? Ja, jederzeit. Wer unter Reststrafenbewährung steht, hat dadurch theoretisch sogar Vorteile. Denn: „Einschlägige oder neue Straftaten, die im Ausland begangen werden, können in Deutschland in der Regel nicht zum Widerruf der Bewährung führen“, sagt Heindl. Für die Zeit nach der Haft plant Hoeneß Urlaub mit seiner Frau Susanne. In der Wahl seines Reiseziels ist er völlig frei.
Wie geht es beruflich weiter? Als Häftling war Hoeneß zur Arbeit verpflichtet, unter Bewährung ist das nun nicht mehr so. Wie geplant, kann Hoeneß also eine Auszeit nehmen. Erst Anfang Juli will er seine weiteren Pläne bekannt geben. Möglich, dass er als Präsident des FC Bayern zurückkehrt. Die Haftsituation steht Hoeneß dafür nicht mehr im Wege: In dieser Hinsicht ist der Weg für ihn nun frei.
Andreas Thieme