Renten & Pensionen: Der große Vergleich
München - Einen Vergleich zwischen Renten und Pensionen hat jetzt das baden-württembergische Finanzministerium vorgelegt: die neuen Zahlen.
Müssen Beamte beziehungsweise Pensionäre auch Altersarmut fürchten?
Nein. Probleme wie Mini-Jobs oder häufige Stellenwechsel verbunden mit Arbeitslosigkeit kennen sie in der Regel nicht. Außerdem gibt es für Beamte, die nach nur wenigen Jahren der Beschäftigung wegen Krankheit vorzeitig dienstunfähig werden, eine Mindestversorgung von 1433 Euro im Monat (Bundesbeamte).
Was erschwert den Vergleich von Durchschnitts-Renten und -Pensionen?
Bei Vergleichen der durchschnittlichen Altersbezüge wird meist nicht ausgewiesen, dass die Bezieher einer gesetzlichen Rente häufig auch noch eine Betriebsrente oder Geld aus der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes bekommen. Nach den Privatisierungen von staatlichen Dienstleistungen wie Post und Bahn haben die Beamten heute außerdem in der Regel im Schnitt ein höheres Qualifikationsniveau als Beschäftigte in der Wirtschaft – etwa zwei Drittel der Beamten haben mindestens den Fachhochschulabschluss. Dagegen drücken bei der gesetzlichen Rente Mini-Jobber und Langzeitarbeitslose das Durchschnittsniveau. Außerdem werden Pensionen in der Regel voll besteuert, Renten bisher nur zum Teil.
Wie stark werden Renten schon jetzt besteuert?
Wer im Jahr 2010 in Rente ging, muss 60 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Allerdings gelten Freibeträge, sodass der Großteil der Rentner noch keine Steuern zahlen muss. Erst bei Rentenbeginn ab 2040 wird die Rente voll besteuert. Betriebsrenten hingegen werden schon heute voll besteuert und es werden die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.
Was ergibt sich beim Vergleich gleichwertig qualifizierter Arbeitnehmer?
Nach Berechnung des baden-württembergischen Finanzministeriums gibt es dann kaum Unterschiede im Durchschnittsniveau von Rentnern und Pensionären (siehe Tabellen).
Wo hakt der baden-württembergische Renten-Pensionsvergleich?
Daran, dass bei den Vergleichszahlen von einer Betriebsrente ausgegangen wird. In der Realität geht die Versorgung mit Betriebsrenten in den letzten Jahren wegen des Sparkurses vieler Firmen deutlich zurück. Und Arbeitnehmer, die in kleinen Firmen angestellt waren, haben oft gar keine oder nur Mini-Betriebsrenten zu erwarten. Gerade Menschen, die ohnehin schon geringe Renten bekommen, schauen bei dieser von der Politik gern gerühmten „zweiten Säule der Alterssicherung“ in die Röhre: Ein Drittel der Arbeitnehmer, die mehr als 23 Euro Stundenlohn haben, erhalten Betriebsrente. Bei Stundenlöhnen unter 10 Euro sind es nur 6 Prozent.
Wie wird eine Pension berechnet?
Der Höchst-Pensionssatz liegt je nach Bund, Land oder Kommune aktuell zwischen 72,2 und 72,6 Prozent der Bruttobezüge des letzten Beschäftigungsjahres eines Beamten – sofern er 40 Dienstjahre erreicht hat. Akademiker erreichen wegen der langen Ausbildung selten diese Werte. Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend verrechnet. Ein Lehrer, der seine Unterrichts-Pflichtstundenzahl halbiert, bekommt für zwei Jahre Beschäftigung ein Dienstjahr gutgeschrieben. Die Rente berechnet sich dagegen nach dem gesamten Lebenseinkommen.
Der Vergleich
Meister in der freien Wirtschaft | |
(geb. 1. 1. 1945, Berufseintritt 1. 1. 1962 – 31. 12. 2009, Altersrente und Betriebsrente ab 1. 1. 2010, durchgängig ledig, keine Kirchensteuer | |
Gesetzliche Rente brutto | 1955,26 Euro |
Gesetzliche Rente nach Abzug Kranken- und Pflegeversicherung | 1757,77 Euro |
Betriebsrente brutto | 403,93 Euro |
Betriebsrente nach Abzug Kranken- und Pflegeversicherung | 334,86 Euro |
Bruttoalterssicherung | 2359,19 Euro |
Alterssicherung nach Abzug Kranken- und Pflegeversicherung | 2092,63 |
Monatliche Steuerbelastung | 81,33 Euro |
Nettoalterssicherung | 2011,30 Euro |
Quelle: Baden-Württembergisches Finanzministerium |
Beamter als Eichbeamter (Meister) | |
geb. 1. 1. 1945, Berufseintritt 1. 1. 1962 – 32. 12. 2009, Ruhegehalt aus A9 + Z ab 1.1. 2010, durchgängig ledig, keine Kirchensteuer | |
Ruhegehalt brutto | 2300,04 Euro |
Monatliche Steuerbelastung | 289,42 Euro |
Beihilfekonforme private Kranken- und Pflegeversicherung | 180, 00 Euro |
Nettoalterssicherung (Pensionär) | 1830,62 Euro |
Differenz zugunsten der freien | |
Wirtschaft brutto | 59,15 Euro |
Differenz zugunsten der freien | |
Wirtschaft netto | 180,68 Euro |
Grundgehalt 2873,33 Euro, allgemeine Stellenzulage 71,61 Euro, Amtszulage 254,54 Euro, Meisterzulage 39,95 Euro |