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Bereits vor Monaten bekannt gegeben, tritt er nun in Kraft: Der Fristenplan für Führerscheine. Worauf Sie beim Umtausch achten müssen.
Sinn und Zweck des stufenweisen Fristenplans ist es, den alten Führerschein gegen einen fälschungssicheren einzutauschen. Wie der ADAC berichtet, solle der „nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033“ vollzogen sein. Um die Behörden zu entlasten, werden Geburts- bzw. Ausstellungsjahre in einen zeitlichen Stufenplan eingeteilt. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Etwa 43 Millionen Führerscheine betroffen – Ist Ihrer einer davon?
Betroffen sind rund 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgegeben, sowie knappe 28 Millionen Karten-Führerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden. Nach Informationen des ADAC geht es darum, im Sinne der EU-Richtlinien ein einheitliches Dokument bei sich zu führen. Darüber hinaus soll der Scheckkartenführerschein fälschungssicherer sein. Der Umtausch selbst wird den Bürgern leicht gemacht: Einfach bei der örtlichen Behörde auf Antrag neu ausstellen lassen.
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Fristenplan: Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?
Der Fristenplan sieht zwei Tabellen vor, nach denen sich die Führerscheinbesitzer richten können. Die erste Tabelle schlüsselt alle Inhaber nach ihrem Geburtsjahr auf.
- Vor 1953: Der Führerschein sollte bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- 1953 – 1958: Der Führerschein sollte bis zum 19.01.2022 umgetauscht werden.
- 1959 – 1964: Stichtag ist der 19.01.2023.
- 1965 – 1970: Bis zum 19.1.2024 ist Zeit, den alten Führerschein umzutauschen.
- 1971 oder später: Stichtag ist spätestens der 19.01.2025.
Wer seinen Führerschein ab dem 01.01.1999 ausgestellt bekommen hat, muss sich nach der zweiten Tabelle richten. Hier geht es um das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- 1999 – 2001: Ihr Stichpag zum Führerscheinumtausch ist der 19.1.2026.
- 2002 – 2004: Bis spätestens 19.1.2027 sollte der Schein ausgetauscht sein.
- 2005 – 2007: Der letzte Tag zum Umtausch ist der 19.1.2028.
- 2008: Der Führerschein sollte bist zum 19.1.2029 umgetauscht sein.
- 2009: Bis spätestens 19.1.2030 sollten Sie den alten Führerschein umtauschen.
- 2010: Der Stichtag für den Umtausch ist der 19.1.2031.
- 2011: Sie haben bis zum 19.1.2032 Zeit, den Führerschein auszutauschen.
- 2012 – 18.01.2013: Der Führerschein sollte bis zum 19.1.2033 umgetauscht werden.
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Führerschein umtauschen: Was es sonst noch zu Wissen gilt
Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnortes. Sie benötigen neben dem aktuellen Führerschein noch ein weiteres Ausweisdokument. Sollte ihr Papier-Führerschein nicht von dem Amt Ihres aktuellen Wohnortes ausgegeben worden sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift. Dieses Dokument erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren Führerschein einst ausgestellt hat.
Die Kosten für den neuen Führerschein belaufen sich auf 25 Euro. Dieser ist dann auf 15 Jahre befristet und muss dann wieder neu ausgestellt werden. Der alte Führerschein darf übrigens behalten werden, wird aber durch die Behörde entwertet. Wer sich gegen den Umtausch sträubt, geht das Risiko eines Verwarnungsgeldes ein. Das kostet Sie aktuell 10 Euro. (swa) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
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