Wie mit Alkolock-Systemen Trunkenheits-Fahrten verhindert werden

Nur Narren fahren nicht nüchtern. Denn schon ein, zwei Gläser Alkohol können ausreichen, um den Führerschein und eine Menge Geld aufs Spiel zu setzen – und zwar nicht nur in der Faschingszeit.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass man sich betrunken ans Steuer setzt, diskutieren Experten aus Politik, Justiz, Versicherungen und Verkehrsclubs über die Einführung einer Alkohol-Wegfahrsperre.
So funktioniert das Alkohol-Interlock-System
Das sogenannte Alkohol-Interlock-System (kurz: Alkolock) ist ein im Auto eingebautes Messgerät in Kombination mit einer Wegfahrsperre. Liegt der Atemalkoholwert über einer festgelegten Grenze, startet der Motor nicht.
Das Alkolock käme beispielsweise für Menschen infrage, die mit einem Wert zwischen 1,1 und 1,6 ‰ erwischt wurden. Diese müssten nicht zur MPU und könnten für eine bestimmte Zeit ein Alkolock benutzen müssen, um ihren Führerschein behalten zu dürfen.
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Nutzen und Kosten des Alkohol-Interlock-Systems
In Deutschland gibt es pro Jahr rund 300 Verkehrstote aufgrund von Alkohol. Die Experten versprechen sich von den Alkolocks einen deutlichen Rückgang. Menschen mit einem Alkoholproblem würden eher vom Fahren abgehalten, zudem sinke die Wahrscheinlichkeit, erneut im Straßenverkehr alkoholauffällig zu werden. Der Einbau kostet mehrere Tausend Euro. In Skandinavien gibt es Systeme zum Mieten.
Natürlich kann der nüchterne Beifahrer blasen, um die Zündung freizugeben. Es gibt aber Systeme, bei denen Kameras denjenigen fotografieren, der das Alkolock benutzt.
Erste Erfahrungen bereits gesammelt
In den USA und in Schweden sind die Zahlen von Alkoholfahrern gesunken. Sobald das System wieder ausgebaut wurde, stiegen sie wieder an. Die Unfallforschung der Versicherer plädiert dafür, alle neuen Autos mit Alkolocks auszurüsten. Diese könnten dann auf 0,5 Promille eingestellt werden. Wer dann ohne ein Alkolock-System fährt, verstößt gegen das Gesetz.
Die Promille-Grenzen und die Strafen
- 0,0 ‰: Gilt für alle Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre. Bei Verstoß droht mindestens ein Bußgeld bis zu 250 Euro sowie ein Punkt.
- 0,3 ‰: Wird als Zustand der "relativen Fahruntüchtigkeit" bezeichnet. Bei auffälliger Fahrweise kann dieser Wert schon als Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr bewertet werden. Verursacht man einen Unfall, kann man wegen Gefährdung im Straßenverkehr verurteilt werden. Es drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und drei Punkte.
- 0,5 ‰: Gilt als Ordnungswidrigkeit. Bei Erstverstoß wird es mit 500 Euro Buße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Wiederholungstäter zahlen mindestens 1.000 Euro.
- 1,1 ‰: Gilt als "absolute Fahruntüchtigkeit". Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Führerscheinentzug von sechs Monaten bis fünf Jahre.
- 1,6‰: Als zusätzliche Sanktion erfolgt eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU), da wahrscheinlich chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.
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Volker Pfau