1. tz
  2. Auto

Smartphone im Auto: Fotografieren verboten

Kommentare

Während der Fahrt darf der Fahrer das Handy nicht in die Hand nehmen. Foto: Sebastian Gollnow
Während der Fahrt darf der Fahrer das Handy nicht in die Hand nehmen. © Sebastian Gollnow

Beim Autofahren ist das Telefonieren mit dem Handy verboten - Das ist den meisten bekannt. Doch wie verhält es sich beim Fotografieren mit dem Handy. Ist das dem Fahrer erlaubt?

Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist Autofahrern hinter dem Lenkrad untersagt. Das Handyverbot verbietet auch, mit dem Mobiltelefon Fotos am Steuer zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.

Ein Mann hatte hinter dem Steuer seines Autos Fotos mit seinem Mobiltelefon gemacht. Er wurde dabei erwischt und bekam einen Bußgeldbescheid, gegen den er gerichtlich vorging.

Doch das Gericht bestätigte das Bußgeld. Während der Fahrt dürfe ein Autofahrer das Handy nicht nutzen. Das schließt nach Ansicht des Gerichts aber nicht nur das Telefonieren ein, sondern bereits das Aufnehmen und das Halten des Geräts. Insbesondere aber nannte das Gericht die Nutzung zur Speicherung sowie zur Datenverarbeitung und -darstellung. So sind demzufolge auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen tabu (Az.: 2 - 86/15 (RB) - 3 Ss 155/15 OWi). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).       

Handyverbot im Auto

Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem für Verkehrssünder. Wer beim unerlaubten Handytelefonieren erwischt wird, muss 60 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in der Flensburger. 

Anfassen und benutzen darf der Fahrer das Telefon im Auto nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

dpa/tmn

Auch interessant

Kommentare