Auto überflutet: Wer für Wasserschäden zahlt

Die Lage ist Ernst - der Dauerregen hält die Einsatzkräfte in Atem. Auch Autobesitzer sollten die Hochwasserwarnungen nicht ignorieren, ansonsten riskieren sie ihren Kfz-Versicherungsschutz.
Parken sie ihr Fahrzeug in Bereichen, für die Hochwasser vorhergesagt wurde, kommen Versicherer unter Umständen nicht für Wasserschäden am Wagen auf, betont Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Kasko für Totalschaden
Autos, die trotz aller Vorsicht überflutet wurden, sind meist nur noch Schrott. Der Totalschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, beschädigte Dachkoffer und Kindersitze ebenfalls. „Versicherte müssen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und werden auch nicht zurückgestuft“, sagt Jarosch. Nur die Bergungsund Abschleppkosten bleiben ihnen nicht erspart, wenn sie keinen separaten Schutzbrief abgeschlossen haben. Betroffene Autobesitzer melden den Schaden am besten umgehend ihrer Versicherung. Zur Schadensdokumentation ist ein Foto sinnvoll, rät Jarosch.
Keinesfalls starten
Auf keinen Fall darf ein überschwemmtes Fahrzeug gestartet werden, warnt der Versicherer Allianz. Ein Fachmann müsse die Batterie abklemmen. Betroffene sollten nur das Wasser aus dem Fahrzeug ablaufen lassen. Trockungsversuche etwa mit einem Föhn seien gefährlich. Auch sollte man die Innenverkleidung nicht ausbauen, da diese sich verziehen könne und später nicht mehr eingebaut werden könne.
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