Autofahrer hält Nickerchen: Der gewählte Parkplatz ist ungewöhnlich

Wer in seinem Auto übernachtet, stellt das Fahrzeug für gewöhnlich auf einem Parkplatz ab. Ein Mann aus NRW entschied sich allerdings an Ort und Stelle einzuschlafen.
Da hat die Polizei in NRW vermutlich nicht schlecht geschaut, als sie sich nach Zeugenhinweisen einem parkenden Auto* näherten. Der Clou: Das Auto stand mitten auf der Straße, mit laufendem Motor. Der Fahrer des Wagens lag in seinen tiefsten und schönsten Träumen.
Autofahrer blockiert Durchfahrt
Das Fahrzeug fiel dem Zeugen nicht nur auf, weil es eine Durchfahrt blockierte. Vor allem aber, weil der Wagen einige Zeit mit laufendem Motor und angeschaltetem Licht auf der Straße stand. Als er sich dem Pkw näherte und einen schlafenden Mann darin vorfand, versuchte der Zeuge ihn zu wecken. Jedoch ohne Erfolg. Die kurzum gerufene Polizei konnte den Schlafenden nur mühsam wecken.
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Autofahrer kann nur schwer aus Auto aussteigen
Der Autofahrer, der immerhin angeschnallt war, konnte das Fahrzeug nur mit Mühen und Hilfe der Polizisten meistern. Grund für seinen Tiefschlaf und die Ausstiegsschwierigkeiten: ein immenser Alkoholkonsum. Wie es im Soester-Anzeiger heißt, wurde der Mann den Polizisten gegenüber beleidigend und gewalttätig. In der Konsequenz musste er die Beamten auf das Polizeipräsidium begleiten, wo ein Bluttest gemacht wurde. Zudem musst er seinen Führerschein abgeben.
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Alkohol am Steuer: Diese rechtlichen Folgen sollten Autofahrer bedenken
In Deutschland liegt die Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wie der ADAC berichtet, können Fahrer, die einen Wert zwischen 0,5 - 1,09 Promille aufweisen und sich keine Auffälligkeit zu schulden kommen lassen, lediglich mit einer Bußgeldstrafe rechnen. Da es sich um Ordnungswidrigkeit handelt, besteht diese aus einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Strafe und zwei Punkten in Flensburg. Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen, die dann als Straftat gewertet wird. In der Folge wird eine Sperrfrist verhängt, sowie der Führerschein entnommen. Werden 1,6 Promille nachgewiesen, kann die Fahrerlaubnis erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausgehändigt werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Promillewert von 0,3 sowohl als Ordnungswidrigkeit, als auch als Straftat eingestuft werden kann. Sollte Fahrfehler oder andere Auffälligkeit ersichtlich sein, kann das zu Geldstrafen und Führerscheinentzug führen. (swa) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
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