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Autokauf im Internet: Woran Sie erkennen, ob ein Angebot seriös ist

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Beim Autokauf im Internet sollte man ein paar Tipps befolgen.(Symbolbild)
Beim Autokauf im Internet sollte man ein paar Tipps befolgen. (Symbolbild) © imago-images

Autokauf im Internet, warum nicht. Doch wer einen Vertrag per Mausklick abschließen will, sollte vorsichtig agieren. Was Sie darüber wissen sollten.

Wer ein neues Auto* kaufen will, wird in der Regel zunächst auf den einschlägigen Online-Fahrzeugbörsen suchen und erst nach Besichtigung und Probefahrt vor Ort einen klassischen Kaufvertrag abschließen. Doch es gibt auch Möglichkeiten, ein Auto verbindlich per Mausklick zu kaufen. Wer sich für diese seit Corona weiter im Aufwind befindliche Form des Handels entscheidet, sollte einige der Spielregeln im Netz kennen, um Fehler oder böse Überraschungen zu vermeiden.

Auto-Kauf im Internet: Vorsicht vor Betrug bei Angeboten

Eine der wichtigen Fragen bei Online-Bestellungen betrifft die Vertrauenswürdigkeit des Händlers. Um sich vor möglicherweise betrügerischen Angeboten zu wappnen, sollte man sich unter anderem von Erfahrungen anderer Nutzer leiten lassen und deren Bewertungen anschauen. Finden sich viele Feedbacks anderer Kunden und gibt es zudem gute Noten, steigen auch die Chancen, dass hinter dem vorliegenden Angebot auch ein seriöser Händler steckt. Gibt es eine neue Handels- oder Vermittlungsplattform, sollten sich dazu Artikel in der Presse finden. Auch wenn der Händler nach einer solchen Prüfung vertrauenswürdig erscheint, sollte man diesen vor einem Vertragsabschluss zum Beispiel telefonisch kontaktieren.

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Auto bei Internetauktion entdeckt? Was Autofahrer wissen sollten

Wer ein Auto bei einer Internetauktion entdeckt, sollte – auch wenn der aktuelle Preis verlockend niedrig ist – nicht einfach nur zum Spaß mitbieten. Wird ein Gebot abgegeben, ist der Bieter rechtlich daran gebunden. Wer am Ende der Auktion Höchstbietender ist, hat automatisch einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen, der zu Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet. Ebenfalls wichtig bei Versteigerungen: Wird ein von einer Privatperson angebotenes Auto ersteigert, ist das allgemein gültige zweiwöchige Widerrufsrecht beim Internethandel nicht anwendbar. Dieses kann nur gegenüber Händlern geltend gemacht werden.

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Autokauf: Vertrag per E-Mail?

Nach einer erfolgreich beendeten Internetauktion stellt sich oft noch das Problem der Bezahlung. Wer in Vorleistung geht und die Summe überweist, kann möglicherweise leer ausgehen, denn immer mal wieder wird hier mit falschen Identitäten, gekaperten Accounts und Briefkastenfirmen gearbeitet. Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Verkäufer die Bezahlung bei Abholung verlangt. Soll das Geld jedoch überwiesen werden, nutzt der Käufer idealerweise einen sogenannten Treuhandservice, den Auktionsplattformen bei höherpreisigen Artikeln anbieten. Dabei überweist der Käufer die Summe zunächst auf das Konto vom Treuhandservice, der das Geld erst an den Verkäufer zahlt, wenn zuvor Warenerhalt und korrekter Zustand bestätigt wurden.

Neben der Möglichkeit eines Direktkaufs per Online-Auktion lassen sich mittlerweile Autos auch auf anderen Plattformen direkt im Netz mit online abschließbaren Kaufverträgen bestellen. Auch hier sollte man als Kunde umsichtig agieren, denn selbst wenn ein Vertrag nur per E-Mail geschlossen wurde, ist dieser dennoch bindend. Käufer und Verkäufer schließen wie im echten Handel mit einer schriftlichen Willenserklärung einen bindenden Vertrag ab.

Sollte es zum Streit darüber kommen, ob ein Vertrag wirklich zustande kam, ist es von Vorteil, wenn sich der Nachweis erbringen lässt, dass die per Mail verschickte Willenserklärung den Adressaten erreicht hat. Deshalb sollten E-Mails mit einer Empfangsbestätigung verschickt werden. Idealerweise wird der Abschluss zusätzlich noch per Fax oder Brief bestätigt.

Die Willenserklärung ist auch anfechtbar, wenn einem ein Fehler unterlaufen ist, weil zum Beispiel ein falscher Preis übermittelt wurde. Wem ein solcher Fauxpas auffällt, sollte umgehend reagieren, damit der Vertragsabschluss nichtig wird.

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Widerrufsrecht bei Online-Kauf: Diese Regeln gelten

Wie bei Online-Geschäften üblich, gilt auch beim Kauf von Autos bei Händlern ab dem Augenblick der Warenübergabe ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Will man den Vertrag widerrufen, muss man dies dem Händler in schriftlicher Form erklären.

Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte man sich die AGBs des Verkäufers durchlesen. Auf diese muss auf der Händler-Webseite hingewiesen werden und sie müssen zudem so platziert sein, dass sie für Kunden gut sichtbar sind. Andernfalls werden diese nicht Bestandteil des Vertrags. (Mario Hommen/SP-X) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes.

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