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Autofahrer, aufgepasst: Diese Regeln gelten in der Fahrradstraße

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Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in vielen Städten - so zum Beispiel hier in Münster.
Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in vielen Städten - so zum Beispiel hier in Münster. © Guido Kirchner/dpa

Jeder kennt das Schild mit dem weißen Fahrrad in dem blauen Kreis. Doch nicht jeder hält sich an die Verkehrsregeln in Deutschlands Fahrradstraßen.

In vielen deutschen Städten nehmen sie zunehmend Raum ein: die sogenannten Fahrradstraßen. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität habe oder bekommen solle, heißt es auf ADAC.de. Paradebeispiel: „In München gab es im November 2019 bereits 84 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 39 Kilometern, und weitere sollen folgen“, wie der ADAC auf seiner Homepage berichtet. Damit stehe die bayerische Landeshauptstadt bundesweit an erster Stelle.

Schild mit weißem Fahrrad in einem blauen Kreis

Markiert das Fahrradstraßen-Schild – also das Schild mit dem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis (Zeichen 244.1) - eine Straße, haben dort grundsätzlich nur Fahrräder* und E-Scooter etwas zu suchen. Es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt ausdrücklich andere Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder dass die Anlieger hier fahren dürfen. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge hin. Manchmal ergänzen entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn solche Abschnitte, heißt es weiter in dem Bericht.

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Diese Regeln der StVO gelten in der Fahrradstraße

Welches Tempo ist in der Fahrradstraße erlaubt? „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h“, heißt es auf ADAC.de. Autos und Motorräder dürften, sofern sie an der Stelle ebenfalls fahren dürfen, den Radweg weder behindern noch gefährden. „Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.“

Dürfen Autos in der Fahrradstraße parken?

Auch in der Fahrradstraße gilt zudem die Regel rechts vor links – sofern es die Schilder nicht anders anzeigen. Doch aufgepasst: „Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. Autos und Motorräder dürften in Fahrradstraßen dann parken, sofern die Beschilderung vor Ort nichts anderes besage. Allerdings sollten Fahrer beim Öffnen von Türen hier gut aufpassen und nicht den Blick nach hinten vergessen.

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Was ist der Unterschied zu Tempo-30-Zonen?

In der Fahrradstraße bekommen Radfahrer also noch mehr Raum. Ein wenig anders verhält es sich in der Tempo-30-Zone: Während Radfahrer in Fahrradstraßen grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen, ist das in Tempo-30-Zonen laut ADAC nur dann erlaubt, „wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen sei in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.

Seit 2020 auch die Fahrradzonen möglich

Seit 2020 sei auch die Einrichtung sogenannter Fahrradzonen möglich, wie die Experten des ADAC weiter schildern. Vorreiterin sei hier die Stadt Bremen mit einer neu geschaffenen Fahrradzone, die sich über 12 Straßen und rund 2,5 Kilometer Straßenraum erstrecke. In solchen Fahrradzonen gelten „dieselben Regeln wie in Fahrradstraßen, nur ausgedehnt auf eine gesamte Zone“, heißt es auf ADAC.de. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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