Mercedes darf keine Nackenföhns mehr verkaufen

Mercedes darf ein spezielles Heizsystem für seine Cabriolets nicht mehr verwenden. Die Auslieferung aller Fahrzeuge mit der Nackenheizung "Airscarf" haben die Stuttgarter gestoppt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte Mitte Mai Berichte der "Bild"-Zeitung und der "Automobilwoche" über ein entsprechendes Urteil. Danach liegt dem von einem Zulieferer gefertigten Heizsystem offenbar eine Patentverletzung zugrunde.
Nackenheizung im Cabrio
Konkret geht es um den "Airscarf" - zu deutsch "Luftschal". Das in Sitz und Kopfstütze integrierte System sorgt bei offenem Verdeck für einen wärmenden Luftstrom im Kopf-, Schulter- und Nackenbereich. Beim neuen Mercedes S-Klasse Cabrio war dieser übrigens gegen einen Aufpreis (rund 774 Euro) zu haben.
Daimler hatte die Bezeichnung "Airscarf" 2002 als Marke angemeldet. Die dahinter stehende Technik wird geliefert von dem mit mehreren Niederlassungen auch in Deutschland vertretenen US-Zulieferer Lear Corporation.
Ein auf die Verwertung von Patentrechten spezialisiertes Unternehmen in Hamburg hatte auf Unterlassung geklagt und bekam nun vom BGH recht. Danach darf Lear den "Airscarf" nicht mehr herstellen, Daimler darf das System nicht weiter verwenden und "in Verkehr bringen". Beide müssen zudem Auskunft über die bisherige Nutzung geben, damit der Patentverwerter zu erwartende Schadenersatzforderungen beziffern kann.
Über die Zahl der betroffenen Fahrzeuge konnte Mercedes noch keine Angaben machen. Die Zahl der Cabrios liege "im unteren einstelligen Bereich" der Gesamtzulassungen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Bei rund 295.000 Zulassungen im Jahr 2014 wären dies etwa 3000 bis 9000 Cabrios, in denen allerdings nicht immer der "Airscarf" verbaut ist. Mit "Airscarf" bestellte Wagen würden ausgeliefert, Mercedes müsse das Heizsystem aber stilllegen, sagte die Sprecherin. Auf der Pressewebseite von Daimler in eine kurze und knappe Info zu lesen: "AIRSCARF in Deutschland nicht verfügbar".
AFP