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Polizei stoppt begleitetes Fahren mit Papagei

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Unter Aufsicht gefahren? Papagei reicht Polizei nicht für begleitetes Fahren. Um Fahranfänger zu warnen twittert die britische Polizei das Foto von dem kuriosen Fall.
Unter Aufsicht gefahren? Ein Papagei reicht der Polizei nicht für begleitetes Fahren. Um Fahranfänger zu warnen, twittert die britische Polizei das Foto von dem kuriosen Fall. © twitter/WYP_RPU

Die hat einen echten Vogel - das oder so etwas Ähnliches haben sich Polizisten wohl gedacht, als sie eine absolute Anfängerin in ihrem Fahrzeug auf der Autobahn stoppten.

Die britische Polizei hat es für unzureichend befunden, dass eine 55-jährige Dame in der Ausbildung zum begleiteten Fahren mit einem Papagei an der Seite auf der Autobahn unterwegs war. Die Fahrerin sei am Steuer ausschließlich von dem grauen Federvieh observiert worden, das sei nicht ausreichend, weil "Papageien nicht zur Aufsicht beim begleiteten Fahren zugelassen sind", hielt die Polizei in einer Twitter-Botschaft fest.

Mit dem kuriosen Foto will die Polizei West Yorkshire auch andere Fahranfänger warnen. Wer nämlich in Großbritannien mit einer vorläufigen Fahrerlaubnis ohne einen qualifizierten Autofahrer an seiner Seite unterwegs ist, risikiert seine Lizenz.

Neben dem tierischen Beifahrer im Käfig war die Frau in ihrem Geländewagen auch noch zu schnell auf der Autobahn M62 im Norden Englands unterwegs. So beschlagnahmten die Beamten auch noch das Fahrzeug.

Die irrsten Autofahrer der Welt

AFP/ml

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