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Wohnwagen: Diese Tipps rund ums Fahren mit Wohn-Anhängern sollten Sie kennen

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Das Comeback der Wohnwagen: Tipps rund ums Fahren mit dem Wohnwagen
Wohnwagen sind wieder gefragt. © picture alliance/Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Viele Menschen spielen mit dem Gedanken, mit einem Wohnwagen zu verreisen. Lesen Sie hier die wichtigsten Tipps.

Tipps fürs Reisen im Wohnwagen: Der Anhänger

Grundsätzlich unterscheidet man gebremste und ungebremste Anhänger. Ungebremst sind sogenannte Baumarktanhänger mit geringerer Tragfähigkeit wie Hänger zum Motorradtransport oder kleine Bootsanhänger. Große Anhänger – Wohnwagen, für Motorboote oder Pferde – sind gebremst, um eine höhere Zuglast zu ermöglichen. In Deutschland müssen Pkw-Anhänger mit über 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht eine Auflaufbremse haben. Entscheidend ist die als Zug-Gesamtgewicht des Gespanns eingetragene Zahl in den Papieren.

Das Zugfahrzeug: Nicht alle Autos sind für Wohnwagen-Anhänger geeignet

Dass ein kleiner Stadtflitzer keinen Zweiachs-Wohnwagen ziehen kann, liegt auf der Hand. Aber beispielsweise darf das 400 PS starke und 2.208 Kilogramm schwere Elektro-SUV Jaguar i-Pace gar nichts ziehen – es hat laut ADAC keine Anhängelast eingetragen. Dafür können Fahrzeuge wie der Pick-up Ford Ranger, der Audi Q7, ein BMW X5, ein Mercedes GLE oder ein VW Touareg einen ausgewachsenen weiblichen afrikanischen Elefanten (oder was sonst bis zu 3.500 Kilogramm wiegt) ziehen.

Die Stützlast

Sie beschreibt die Kraft, die bei Anhängern mit nur einer Achse oder einem Achsabstand unter einem Meter auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs wirkt. Meist liegt dieser Wert zwischen 50 und 100 Kilogramm. Die Last auf dem Anhänger muss also so verteilt sein, dass dieser Wert nicht überschritten wird.

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Rangieren

Eine besondere Herausforderung und im Alltagsbetrieb unvermeidlich ist das Rückwärtsfahren mit Gespann. Wer damit keine Erfahrung hat, sollte dies auf einem leeren Parkplatz üben oder ein spezielles Fahrtraining beim ADAC oder anderen Verkehrsclubs besuchen. Eine große Hilfe beim Rangieren auf dem Stellplatz ist eine Fernbedienung, mit der man den abgekoppelten Anhänger auch auf kleinstem Platz zentimetergenau einparken kann. Sie kann auch noch nachträglich eingebaut werden.

Regeln im In- und Ausland

Vor der Fahrt ins Ausland stehen viele Fragen: Welche Fahrerlaubnis ist fürs Gespannfahren notwendig? Welche Abmessungen sind erlaubt? Wo zahlt man wie viel Maut? Welches Tempolimit gilt* und gibt es spezielle Regeln? Antworten zu den Vorschriften und Regelungen in den verschiedenen Reiseländern und speziellen Vorschriften stehen auf der digitalen Campingplattform des ADAC unter www.pincamp.de.

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Abstellen nach dem Urlaub

Der Wohnanhänger darf ohne ans Zugfahrzeug angekoppelt zu sein nur eine begrenzte Zeit lang (zwei Wochen) auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen geparkt werden. Für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings darf das geparkte Gespann nicht Fußgängern die Sicht nehmen. Beim Abstellen muss auch die Markierung der Parkfläche beachtet werden – ragt der Wohnanhänger darüber hinaus, droht ein Bußgeld. Wird ein Wohnanhänger längere Zeit auf privatem Grund abgestellt, kann es sich um eine "überwiegend ortsfeste Benutzung" handeln – in diesem Fall benötigt man eine bauliche Genehmigung der Behörden.

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