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Verschärfte Corona-Maskenpflicht im Nahverkehr – diese Bußgelder drohen aktuell in Bayern

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Türme der Frauenkirche mit Piktogramm Untergrundbahn am Eingang zur S-Bahn und U-Bahn Haltestelle in München.
In Bayern gilt seit dem 18. Januar die FFP2-Maskenpflicht zum Beispiel in U- und S-Bahn. © imago images / Ralph Peters

Corona hat Deutschland weiter fest im Griff. Auch im öffentlichen Nahverkehr herrscht Ansteckungsgefahr – deutschlandweit wird die Maskenpflicht beim ÖPNV verschärft.

FFP2-Maskenpflicht und Verbot von Masken mit Ventil - MVG informiert

Update vom 08. Februar 2021: Die FFP2-Maskenpflicht gilt beim ÖPNV in Bayern seit dem 18. Januar. Wie die MVG in München mitteilte, hat das bayerische Gesundheitsministerium bei der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr „nachgeschärft“. „Masken mit Ventil dürfen nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen“, heißt es dazu in der Mitteilung der MVG auf swm.de. „Ab Montag, 8. Februar, werden Träger solcher Masken nun dazu aufgefordert, FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden“, heißt es weiter in der Mitteilung. Nach Beobachtung der MVG nutzten jedoch ohnehin „nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil“.

Update vom 25. Januar 2021: Besser schützende Masken werden in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften angesichts der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus* nun auch bundesweit Pflicht. In Bayern gilt für diese Bereiche schon seit dem 18. Januar die FFP2-Maskenpflicht. In anderen Bundesländern sollen in Bahnen und Bussen des ÖPNV künftig OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken Pflicht werden.

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In Bayern drohen bei Verstoß ab sofort auch Bußgelder: Wer in den öffentlichen Verkehrsmitteln keine FFP2-Maske trägt, dem droht seit dem 25. Januar ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, wie BR Online berichtet. Bislang galt noch eine Kulanzwoche, in der Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht nicht geahndet wurden. Wer nun mit einer unzureichenden Maske erwischt werde, könne allerdings zumindest ein Stück weit auf Milde hoffen, schreibt BR.de zudem: „Deren Tragen kann laut Innenministerium bei der Bemessung eines Bußgeldes berücksichtigt werden.“

In der ersten Woche der FFP2-Maskenpflicht wurde die neue Regelung in Bayern bereits von den allermeisten Kunden und Fahrgästen befolgt, wie Betreiber und Verbände der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge versicherten.

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Update vom 20. Januar 2021: Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Schaltkonferenz beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Abend berichtete. Zugleich vereinbarten sie laut dpa, die Maskenpflicht zu verschärfen: So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen. In Bayern gilt unterdessen wie berichtet bereits seit dem 18. Januar eine FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV.

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Corona-Gipfel: Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln soll verschärft werden

Update vom 19. Januar 2021 (14.31 Uhr): Die Ministerpräsidenten der Länder beraten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Bereits vor dem Bund-Länder-Treffen, das gegen 14:15 Uhr online begann, zeichnete sich der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge eine Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar ab.

Diskutiert wurden unter anderem eine schärfere Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Geschäften. Dem Entwurf einer Beschlussvorlage zufolge, die laut dpa am Dienstagmittag nach weiteren Vorberatungen vom Kanzleramt an Bundesländer verschickt wurde, sollen hier medizinische Masken verbindlich vorgeschrieben werden – also mindestens sogenannte OP-Masken. Eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken nach FFP2-Standard soll es demnach aber nicht geben, hieß es in dem dpa-Bericht vom frühen Nachmittag (Stand: 14.31 Uhr). In Bayern gilt unterdessen wie berichtet bereits seit dem 18. Januar eine FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV.

Corona-Gipfel: Kanzlerin berät mit Ministerpräsidenten

Update vom 19. Januar 2021 (11.16 Uhr): Kurz vor den neuen Corona-Beratungen von Bund und Ländern am Dienstagnachmittag gibt es einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 11.16 Uhr) zufolge erhebliche Unstimmigkeiten über schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr, meldeten SPD-Länder eine Reihe von Änderungen an einer Beschlussvorlage an, die zuvor an mehrere Länder verschickt worden war. Vor den von 14.00 Uhr an geplanten Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sollte es noch Vorgespräche geben, schrieb die Nachrichtenagentur am Vormittag. Diskutiert werde eine Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar. Zudem könnte es unter anderem eine schärfere Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften geben. Lesen Sie hier mehr über die aktuellen Entwicklungen zum Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern öffentlichen Nahverkehr

Update vom 15. Januar 2021: Ab Montag (18. Januar) gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht* im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. In anderen Bundesländern ist eine solche Maßnahme bisher nicht vorgesehen. Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen und großer Sorge um die aufgetauchten Coronavirus-Mutationen hat die Diskussion über zeitnahe Verschärfungen des Lockdowns unterdessen gewaltig an Fahrt aufgenommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will schon am Dienstag (19. Januar) und nicht erst wie geplant am 25. Januar mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Merkel machte den Beratungsbedarf am Donnerstagabend in Sitzungen zur Vorbereitung des Wahlparteitags der CDU am Freitag und Samstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor mehreren Teilnehmern deutlich. Es gebe derzeit keinen Spielraum für Öffnungen.

Corona: Debatte über Maßnahmen beim ÖPNV – Kanzlerin wies Bericht zurück

Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer rechnet mit Beratungen in der kommenden Woche. Die Infektionszahlen seien durch den derzeitigen Lockdown nicht so zurückgegangen, „wie wir es gewollt haben und wie wir es brauchen“, sagte der CDU-Politiker dpa zufolge am Donnerstagabend im ZDF. Kretschmer verwies an dieser Stelle auch auf die womöglich ansteckenderen Virus-Mutationen, die die Infektionszahlen weiter in die Höhe treiben könnten.

Seiner Ansicht nach sei auch ein Blick auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wichtig. „Der ÖPNV, da dürfen nicht so viele Leute mitfahren. Das ist aus meiner Sicht jetzt auch Gebot der Stunde.“ Einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach im Kanzleramt über die Einstellung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs nachgedacht werde, wies Merkel nach Angaben mehrerer Teilnehmer aber am Donnerstagabend bei den CDU-Beratungen zurück, wie dpa weiter berichtete.

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Corona-Hotspots im ÖPNV? Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr?

Artikel vom 26. November 2020: Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass wir einige unserer Alltagsgewohnheiten stark verändert haben, unter anderem, wie wir uns fortbewegen. Aufgrund von Homeoffice fahren zum Einen generell weniger Autos, was auch zu weniger Unfällen führt*. Andererseits sind wiederum viele Pendler vom öffentlichen Nahverkehr aufs Auto, wo übrigens auch spezielle Corona-Maßnahmen gelten, umgestiegen. Dennoch sind auch in diesen Pandemiezeiten viele Menschen auf Bus, U-Bahn und Zug angewiesen. Ist die Ansteckungsgefahr dort höher?

Wie bei Corona und Ansteckungen mit dem Virus üblich, ist auch im Fall des öffentlichen Nahverkehrs die Rede von den sogenannten Aerosolen. Diese winzigen Tröpfchen können, abhängig von ihrer Größe, in Innenräumen länger in der Luft zirkulieren und für Ansteckungen sorgen. Das gilt für alle Innenräume – also auch für Waggons von U-Bahn, S-Bahn und Zug sowie in Bus und Trambahn. Ob das Risiko tatsächlich höher ist, als anderswo, lässt sich schwer sagen und ist abhängig von einigen Faktoren, wie der Virologe Dr. Hoffmann im tz-Interview erklärt. Generell ist es wichtig, einige grundsätzliche Hygiene-Maßnahmen und Schutzregeln einzuhalten.

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Hygieneregeln und Maßnahmen im ÖPNV: Das können Sie tun

Mit einigen einfach auszuführenden Regeln senken Sie Ihr eigenes Infektionsrisiko sowie das für andere Menschen. Fachzeitschriften wie der ADAC empfehlen folgende Maßnahmen:

.(fh/ahu) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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