1. tz
  2. Auto

Fahrer bricht Corona-Regeln und klaut Auto – seine Ausrede ist mehr als kurios

Kommentare

Die Polizei kontrolliert sogenannte „Auto-Poser“. (Symbolbild)
Bei der Ausrede dürften die Polizisten nicht schlecht gestaunt haben. (Symbolbild) © picture alliance/Uwe Anspach/dpa

Ein Triple der besonderen Art: Auto des Chefs klauen, Corona-Maßnahmen im gestohlenen Fahrzeug brechen und der Polizei schließlich eine seltsame Ausrede auftischen.

Die Beamten werden mit dem Aufschreiben der Gesetzesbrüche kaum hinterhergekommen sein – auch, weil die Ausrede dem ganzen Fass noch den Boden ausschlägt. Den Vorfall als kurios* zu beschreiben ist da noch untertrieben – vor allem, weil einige Aktionen des Autofahrers nicht ohne Risiko waren. Was ist passiert?

Lesen Sie auch: Corona: Ansteckungsgefahr im ÖPNV – so schützen Sie sich am Besten.

Diebstahl, Corona-Regel gebrochen – und dann fängt es erst an

Als der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach auf der A3 bei Weibersbrunn, so berichtet der BR, ein Auto mit fünf Insassen auffiel, kontrollierten sie dieses. Verdacht: Corona-Regeln missachtet, nach derer sich nur maximal zwei Haushalte treffen dürfen. Bei fünf Erwachsenen in einem Auto nicht gerade unwahrscheinlich, dass diese Regel nicht eingehalten wurde. Und wenig überraschen lagen die Beamten mit ihrem Verdacht schon mal richtig – die fünf Passagiere gehörten vier verschiedenen Haushalten an. Das war aber längst nicht alles. Denn wie der Fahrer sogleich gestand, hatte er das Auto seinem Chef geklaut. Doch auch damit nicht genug: Denn der Fahrer hatte nicht einmal einen Führerschein. Um dem ganzen dann noch die Krone aufzusetzen, schob der Mann eine interessante Ausrede hinterher.

Auch interessant: Sündhaft schnell, sündhaft teuer: So fährt sich der Audi RS 5.

Auge für Auge, Auto für Gehalt?

Als Grund für den Autodiebstahl gab der Fahrer an, das Fahrzeug nur deswegen geklaut zu haben, weil ihm der Chef kein Gehalt überwiesen habe. Wenig überraschend ließen die Beamten diese interessante Ausrede nicht gelten. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Infektionsschutzgesetz gebrochen, Autodiebstahl – das dürfte sich nicht so schnell erledigt haben. Natürlich erwartet auch die anderen Insassen des Wagens eine Anzeige nach Infektionsschutzgesetz. (fh) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Lesen Sie auch: Bizarres Video: Autofahrer wird von Tesla überholt – dem fliegt plötzlich das Dach weg.

Auch interessant

Kommentare