Weihnachten im Lockdown: Was Autofahrer im Corona-Jahr beachten müssen

Die Politik hat sich geeinigt: Deutschlandweit dürfen wohl bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten Weihnachten feiern. Die Folgen für Autofahrer in der Übersicht.
Der Winter ist für Autofahrer allgemein nicht die angenehmste Jahreszeit. Fahrer müssen vor dem Losfahren ihre Autoscheiben enteisen* und auch während der Fahrt gibt es viele Dinge zu beachten. In Zeiten der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen und Maßnahmen gibt es noch einige weitere Dinge, die beachtet werden müssen. Da gibt es einerseits die generell gültigen Vorschriften, die wegen dem Virus eingehalten werden müssen, andererseits auch die Lockerungen, die die Politik für Weihnachten angesetzt hat.
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Corona-Lockdown an Weihnachten: Was bedeuten die Lockerungen für Autofahrer?
Maximal fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich laut der aktuellen Verschärfung des seit November gültigen Lockdowns treffen. Das gilt selbstverständlich auch fürs Auto. Heißt: Drei Freunde aus verschiedenen Haushalten dürfen nicht zusammen im Auto sitzen. Zwei Pärchen aber, die jeweils eine gemeinsame Wohnung haben und somit jeweils auch als ein Haushalt gelten, dürfen gemeinsam im Auto sitzen – in diesem Fall zu Viert also. Für Weihnachten wird diese Kontaktbeschränkung gelockert. Statt fünf Personen sind zehn Menschen erlaubt – und zwar ohne Beschränkung der Haushalte. Das bedeutet, es dürfen sich über die weihnachtlichen Feiertage maximal zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten treffen. Das gilt natürlich auch für Autofahrer, die in diesem Zeitraum bis zu neun weitere Personen aus verschiedenen Haushalten befördern dürfen. Übrigens: Weder Verschärfung noch Lockerung der Kontaktbeschränkungen gelten für Kinder unter 14 Jahren.
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Die Folgen für Autofahrer: Inland-Reisen und Massenstaus?
Trotz dieser Lockerungen und der damit einhergehenden Möglichkeit, seine Verwandten ausführlicher zu besuchen, ist laut ADAC damit zu rechnen, dass die Verkehrslage um die Feiertage herum ruhiger sein wird. Denn es ist trotzdem davon auszugehen, dass viele Menschen auf den ausgiebigen Verwandtenmarathon über Weihnachten verzichten. Doch auch die Einschränkungen der Wintersportarten sowie dem vorgezogenem Ferienbeginn sorgen für weniger Verkehr an den Feiertagen. Ob inländische Reisen mit Hotelübernachtungen an Weihnachten möglich sein werden, ist derzeit noch nicht klar – es zeichnet sich aber ab, dass dies wiederum Ländersache sein wird. Reisen ins Ausland schließlich sind grundsätzlich möglich, aber mit einigen Umständen und einer anschließenden Quarantäne bei Rückkehr verbunden. Hier empfiehlt es sich, im Einzelfall jeweils Informationen einzuholen und Vorbereitungen zu treffen. (fh) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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