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Dashcams sind erlaubt und verfügen über immer bessere Möglichkeiten

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Zusätzliches Auge: Eine Dashcam filmt den Verkehr vor dem eigenen Auto, die Aufnahmen können bei Unfällen zur Aufklärung beitragen.
Zusätzliches Auge: Eine Dashcam filmt den Verkehr vor dem eigenen Auto, die Aufnahmen können bei Unfällen zur Aufklärung beitragen. © picture alliance/Wolfgang Kumm/dpa

Das Internet ist voll mit kleinen Filmchen von unglaublichen Autounfällen, haarsträubenden Überholmanövern und Witzigem aus dem Straßenverkehr.

Auch einen Kometen, der über dem russischen Tscheljabinsk niederging, hat man so schon gesehen. Meist stammen die Videoclips aus Russland. Beim Betrachten fragen sich viele, ob diese Dashcams auch bei uns erlaubt sind.

Die kleinen Kameras werden auf dem Armaturenbrett (English: dashboard) oder an der Windschutzscheibe befestigt. Sie filmen das Verkehrsgeschehen vor dem eigenen Auto und speichern diese Aufnahmen automatisch. In Russland sind die Dashcams aus einem eher unerfreulichen Grund populär: Da das Rechtssystem in diesem Land im Verdacht steht, nicht immer fair zu sein, kaufen sich viele Autofahrer eine solche Kamera, um bei einem möglichen Unfall den tatsächlichen Hergang beweisen zu können.

Dashcams: So sieht die Rechtslage in Deutschland aus

In Deutschland gibt es die Kameras fürs Auto seit mehreren Jahren, ihr Einsatz war jedoch umstritten. Am 15. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein grundlegendes Urteil gefällt (Az VI ZR 233/17), demzufolge die Verwendung von Dashcams erlaubt ist und die Aufzeichnungen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden dürfen.

Dies verstoße zwar gegen den Datenschutz, doch führe dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Der BGH begründete seine Entscheidung auch damit, dass jeder durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sich selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer aussetze. Aufgezeichnet werde das, was jeder sowieso sehen könne. Nachträglich lassen sich häufig Unfälle selbst mithilfe von Sachverständigen oder Gutachtern nicht vollständig aufklären.

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Der Bundesgerichtshof betonte in seiner Begründung, dass stets eine Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall vorzunehmen sei. Ein grundsätzlicher Freibrief ist das Urteil also nicht. Im vorliegenden Fall überwogen nach Ansicht des BGH jedoch die Interessen des Klägers. Der konnte anhand seiner Aufzeichnungen mit einer Dashcam nachweisen, dass er bei einem Unfall auf einer doppelten Linksabbiegerspur tatsächlich auf seiner Spur geblieben war. Die Vorinstanzen hatten seine Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.

Das BGH legte noch Wert auf die Feststellung, dass nicht fortlaufend gefilmt werde, sondern die Aufnahmen permanent überschrieben werden. Eine permanente Aufzeichnung sei nicht erforderlich und verstoße gegen den Datenschutz.

Dashcams im Ausland: Hier sind die Kameras fast schon normal

Während in Russland Dashcams trotz unklarer rechtlicher Situation quasi zur Grundausstattung im Auto gehören, reicht in anderen europäischen Ländern das Spektrum von empfohlen über erlaubt bis verboten.

In Großbritannien kann man mit Dashcam bis zu zehn Prozent Rabatt bei der Autoversicherung erhalten. Dort sind bereits rund 15 Prozent der Autos damit ausgestattet. Erlaubt sind die kleinen Kameras unter anderem auch in Dänemark, Finnland, Spanien, Polen, Tschechien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Italien und den Niederlanden.

In Schweden muss die Kamera leicht entfernbar sein, in Norwegen dürfen nur Aufnahmen für den privaten Gebrauch gemacht werden, während in Ungarn die Kamera nur eine geringe Auflösung haben darf. In Frankreich müssen andere Unfallbeteiligte über die Verwendung einer Dashcam informiert werden, falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden sollen.

Nicht benutzen sollte man die kleinen Kameras in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz. In Österreich kann es Probleme geben, wenn man keine entsprechende Genehmigung vorweisen kann, da die Dashcam die Sicht behindern könnte.

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Das können Dashcams bereits

Inzwischen sind die Dashcams immer kleiner und leichter geworden. Die aktuellen Geräte sind acht mal 4,5 Zentimeter groß, wiegen gut 100 Gramm und haben trotzdem einen 2,5-Zoll-Bildschirm. Und sie werden immer vielseitiger. Der englische Herstelle Nextbase – nach eigenen Angaben Marktführer – präsentierte die jüngste Generation Dashcams, die in diesen Tagen in den Handel kommt und nun unter anderem auch über die Alexa-Funktionen verfügen, die Videodateien automatisch aufs Handy schicken können und die mit einer Notfall-Funktion ausgestattet sind, die bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzen kann.

Zudem sind nun auch Erweiterungen möglich: Es gibt Module, mit denen der gesamte Innenraum des Fahrzeugs überwacht werden kann, was wahrscheinlich vor allem Taxi- und Uber-Fahrer zu schätzen wissen. Überwacht werden kann nun auch der Verkehr hinter dem eigenen Auto, was ein wirksames Mittel gegen Drängler darstellen soll. Die Rundumüberwachung im Verkehr ist also garantiert.

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Volker Pfau

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