1. tz
  2. Auto

Welche Fahrzeuge dürfen an öffentlichen E-Ladesäulen parken? ADAC hat in 16 Städten nachgefragt

Kommentare

Ladesäulen für Elektroautos
Korrekt gekennzeichnet sind Parkplätze an E-Ladestationen „mit einem viereckigen Schild mit weißem P auf blauem Grund, kombiniert mit einem oder mehreren Zusatzschildern“, wie der ADAC auf seiner Homepage informiert. © Julian Stratenschulte/dpa (Archivbild)

Bei der Parkbeschilderung an E-Ladesäulen gibt es laut ADAC zum Teil große Unterschiede von Kommune zu Kommune.

Der ADAC kritisiert uneinheitliche und verwirrende Regeln beim Parken an öffentlichen Stromladesäulen in Deutschland. Der Verkehrsclub forderte, dieses „Schilder-Wirrwarr“ durch bundesweit einheitliche Regeln für Laden und Parken zu ersetzen. Die aktuelle Beschilderung sei teilweise „unklar und missverständlich“.

Parken an der Ladesäule: ADAC kritisiert „Schilder-Wirrwarr“

Der ADAC hatte in den 16 deutschen Landeshauptstädten beziehungsweise Stadtstaaten die Regeln für das Parken an öffentlichen Ladesäulen* abgefragt und dabei teils große Unterschiede festgestellt. So durften nur in fünf Städten Elektrofahrzeuge aller Art an den Säulen parken. In den restlichen brauchte man dafür ein E-Kennzeichen. Dafür durften in zwei Städten an einigen Ladestationen sogar Verbrenner parken – zumindest nachts.

Auch bei der Frage, ob man an den Ladesäulen parken darf ohne zu laden, sagen fünf Städte ja, die anderen nein. Und für Schnellladesäulen gab es teilweise noch einmal abweichende Regeln. Selbst die Schilder gaben laut ADAC dabei nicht immer eindeutige Auskunft: Beim Zusatzzeichen „Während des Ladevorgangs“ bleibe beispielsweise offen, was gilt, wenn die Batterie voll ist, das Auto aber noch parkt.

Lesen Sie zudem: E-Auto laden: So finden Sie kostenlose Ladesäulen

Welche Fahrzeuge an Ladesäulen parken dürfen

Korrekt gekennzeichnet sind Parkplätze ADAC.de zufolge an E-Ladestationen „mit einem viereckigen Schild mit weißem P auf blauem Grund, kombiniert mit einem oder mehreren Zusatzschildern“. Diese Zusatzschilder definieren den Experten zufolge, welche Fahrzeuge genau an der Ladesäule parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange. Bis auf wenige Ausnahmen seien die Parkplätze an E-Ladestationen in den befragten Städten korrekt mit dem blau-weißen Parkplatzschild plus Zusatzzeichen ausgeschildert, berichtete der ADAC am 27. Januar ebenfalls auf seiner Homepage. Einig sind sich die Städte laut ADAC zudem in einem Punkt: Das Parken an der Ladesäule kostet keine eigenen Gebühren. Mehr über die einzelnen Regelungen in den vom ADAC befragten Städten finden Interessierte hier. (dpa/ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare