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Autofahren im Sommer: Darf man mit Flip-Flops ans Steuer?

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Mit Badelatschen oder gar barfuß hinters Steuer? Das ist nicht verboten, kann aber schnell zu Unfällen führen.
Mit Badelatschen oder gar barfuß hinters Steuer? Das ist nicht verboten, kann aber schnell zu Unfällen führen. © dpa / Kay Nietfeld

Im Sommer ist es verlockend, mit Flip-Flops oder sogar barfuß ins Auto zu steigen und loszufahren. Doch ist das überhaupt erlaubt?

30 Grad, die Sonne lacht. Badesachen und Handtuch sind rasch im Auto verstaut. See, Freibad oder Strand warten schon. Aus Bequemlichkeit setzen sich manche Autofahrer an heißen Tagen mit Badelatschen oder gar barfuß hinters Steuer. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ein Experte klärt auf.

Darf man barfuß Auto fahren?

"Es gibt zwar kein generelles Verbot, barfuß oder mit Badelatschen Auto zu fahren", sagt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Die Straßenverkehrsordnung* (StVO) mache auch keine speziellen Vorgaben in Bezug auf das Schuhwerk, "dennoch rate ich grundsätzlich davon ab", so Leser. Wer barfuß oder mit Flip-Flops oder Sandalen hinterm Steuer sitzt, könne schließlich in einer Gefahren-Situation, etwa bei einer Notbremsung, von den Pedalen abrutschen.

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Flip-Flops und High Heels sind nicht fürs Autofahren geeignet

"Anstatt Badelatschen lieber mit leichten, aber fest verschließbaren Schuhen, die auch genügend Halt bieten, hinters Lenkrad steigen", rät TÜV-Experte Leser. Ebenso ungeeignet fürs Autofahren sind High Heels. "Durch die gestreckte Fußhaltung kann die Fahrerin mit den hochhackigen Absätzen nicht genügend Druck vom Fußballen auf die Pedale übertragen. In einer Notbrems-Situation kann das fatale Auswirkungen haben", erklärt Leser. Durch die zu kleinen Auflageflächen von Absatz und Laufsohle sei schließlich ein Wegrutschen oder Verhaken der Schuhe mit der Pedalerie vorprogrammiert.

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Flip-Flops beim Autofahren: So sehen es Versicherungen, wenn es zum Unfall kommt

Kommt es zum Unfall, droht eine Mitschuld. Auch wenn bei einer Verkehrskontrolle nicht zwingend ein Bußgeld verhängt wird, sieht der TÜV-Experte im barfuß Autofahren oder Fahren mit losen Schuhen einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs

Das sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch anders, wie die dpa berichtet. Allein das Tragen bestimmter Schuhe während des Autofahrens bedeute wohl kaum ein so schwerwiegendes Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt, erläutert der Gesamtverband. Eine Vollkaskoversicherung könnte jedoch für den Schaden am eigenen Auto die Zahlung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache war.

Auch wenn für private Fahrer gesetzlich kein bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben ist, rät der GDV allerdings Autofahrern zu festen Modellen, die auch bei einem harten Tritt ins Bremspedal sicher Halt geben und mit denen man nicht abrutscht. Berufskraftfahrer - wie etwa Taxifahrer - sind sogar dazu verpflichtet, feste und den Fuß umschließende Schuhe zu tragen. (dpa/jp) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes.

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