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Freispruch bei fehlerhafter Geschwindigkeits-Messung

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Mit einer mobilen Radarkontrolle können Polizisten Raser überführen. Kommt es bei der Messung jedoch zu Ungenauigkeiten, wird dies schwierig. Foto: Tim Brakemeier
Mit einer mobilen Radarkontrolle können Polizisten Raser überführen. Kommt es bei der Messung jedoch zu Ungenauigkeiten, wird dies schwierig. Foto: Tim Brakemeier © Tim Brakemeier

Zu schnelles Fahren kann teuer werden und Punkte in Flensburg kosten. Nicht belangt werden können Autofahrer jedoch, wenn die Radarkontrolle nicht fehlerfrei misst. Das zeigt ein Gerichtsurteil.

Bad Kissingen (dpa/tmn) - Werden Autofahrer geblitzt, sind sie freizusprechen, wenn die Messung fehlerhaft war. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen ablesen (Az.: 3 OWi 16 Js 3704/14), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im verhandelten Fall blitzte ein mobiles Gerät einen Autofahrer. An der besagten Stelle war Tempo 100 erlaubt. Die Messung ergab indes 171 km/h. Dagegen ging der Fahrer vor. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Kamera des Geräts mehrfach verstellt worden war. Im Überwachungsprotokoll sei dies nicht eingetragen worden. Die Veränderung der Messperspektive sorge für Ungenauigkeiten.

Das Gericht stimmte dem zu. Es sei zu Ungenauigkeiten im polizeilichen Messverfahren gekommen. Daher dürfen die Ergebnisse nicht verwendet werden.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

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