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Führerschein und Fahrerlaubnis: Was ist eigentlich der Unterschied?

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Ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis erwischt zu werden, macht einen großen Unterschied. Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen.

Die Einen haben noch einen rosa oder grauen „Lappen“, die Anderen schon den modernen Führerschein in Scheckkarten-Format. Gerne vergisst man die Karte schon einmal zu Hause. Wenn es schlimmer kommt, wird der Führerschein gestohlen oder aufgrund einer Straftat von Amtswegen entzogen. Genauer gesagt wird dabei jedoch nicht nur der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Welche Unterschiede diese Begriffe mit sich bringen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Führerschein versus Fahrerlaubnis: Das sind die Unterschiede

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft gleichbedeutend verwendet. Blickt man genauer hin, gibt es jedoch einen Unterschied: Die Fahrerlaubnis erwerben Sie nach bestandener Fahrprüfung für die jeweils angestrebte Fahrerlaubnisklasse. Für Motorräder sind das etwa die Kategorien A, A1, A2, AM, für PKW die Klasse B oder B1 und so weiter. Jetzt haben Sie zwar die amtliche Erlaubnis, das Fahrzeug zu fahren, beweisen können Sie es aber erst, wenn Sie auch einen Führerschein vorweisen können, auf dem eingetragen ist, dass Sie die Fahrerlaubnis besitzen.

Der Führerschein ist letztendlich also nur ein Dokument, auf dem jede Fahrerlaubnis notiert ist, die Sie bereits erworben haben. Gleichzeitig ist der Führerschein das amtlich beglaubigte Dokument, das Sie vorweisen müssen, wenn Sie nach einer Fahrerlaubnis gefragt werden.

Führerschein: Diese Strafen drohen, wenn Sie ihn nicht vorweisen können

Es daher wichtig, Ihren Führerschein stets dabei zu haben, wenn Sie ein Auto oder anderes motorisiertes Gefährt steuern. Nur so können Sie bei einer Verkehrskontrolle beweisen, dass Sie das Fahrzeug führen dürfen. Sollte Ihnen das einmal nicht möglich sein, weil Sie etwa Ihren Führerschein zu Hause vergessen haben oder dieser gestohlen wurde, droht Ihnen aktuell lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland sollten Sie mit höheren Strafen rechnen und teilweise sogar einem vorläufigen Verbot der Weiterfahrt. Schließlich sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, den Führerschein dabei zu haben.

Das sollten Sie wissen: Nur weil Sie Ihren Führerschein nicht vorweisen können, gilt das noch nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zwei Führerscheine verschiedener Generationen hält eine Frau in der Hand.
Zwei Führerscheine verschiedener Generationen hält eine Frau in der Hand. © picture alliance/Oliver Berg/dpa

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Fahren ohne Fahrerlaubnis: Führerscheinentzug, Strafen und Urkundenfälschung

Im Gegensatz zum vergessenen Führerschein drohen Ihnen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis empfindliche Strafen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie ein Kraftfahrzeug steuern, für das Sie nie die Fahrprüfung bestanden haben oder Ihnen die Fahrerlaubnis aus unterschiedlichen Gründen entzogen wurde. Werden Sie dabei erwischt, handelt es sich um eine Straftat. Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Die Höhe der Geldstrafe kann dabei laut autobild.de zwischen fünf und 360 Tagessätzen betragen. Fußballspieler Marco Reus musste etwa 2014 eine Strafe von 540.000 Euro zahlen. Auch das Auto selbst kann bei dieser Strafttat als „Tatwerkzeug“ beschlagnahmt werden.

Auf die Spitze treiben können Sie es jetzt nur noch, wenn sie keine Fahrerlaubnis besitzen und sich Ihren Führerschein einfach selbst ausstellen oder besser gesagt fälschen. Dann begehen Sie nicht nur eine Straftat laut Straßenverkehrsgesetz, sondern auch noch Urkundenfälschung nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch. Es droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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