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Angehende Autofahrer brauchten viel Geduld: Wegen der Corona-Pandemie waren viele Fahrschulen geschlossen – in manchen Bundesländern sind sie wieder offen.
Update vom 1. März 2021: Seit dem 22. Februar dürfen Fahrschulen in Bayern unter Corona-Hygieneauflagen wieder ihre Dienste anbieten. Es besteht bei den Fahrschulen Maskenpflicht und in Bayern gilt im Fahrzeug der Fahrschule eine FFP2-Maskenpflicht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut ADAC auch in anderen Bundesländern beim Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen Pflicht. Alle Fahrschüler sollten sich vor Ort genau über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes informieren und ab wann welche Prüfungen in der Fahrschule wieder möglich sind.
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Coronakrise: Fahrschulen in einigen Bundesländern wieder offen
In Mecklenburg-Vorpommern sind dpa zufolge Fahrschulen bereits für solche Schüler geöffnet, die die Fahrerlaubnis für die Berufsausbildung benötigen. Auch Sachsen öffnet Fahrschulen für jene, die den „Schein“ beruflich brauchen, wie dpa am 1. März ebenfalls schrieb. In Sachsen-Anhalt können dpa zufolge zudem Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen, „allerdings nur in Kleingruppen bis fünf Personen, inklusive Fahrlehrer“, so die Nachrichtenagentur, auch Flugschulen dürften dort wieder starten. Und auch in Rheinland-Pfalz dürfen dem Bericht zufolge die Fahrschulen wieder öffnen.
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Update vom 22. Februar 2021: Für viele Fahrschüler hat die lange Pause ein Ende. Seit dem 22. Februar sollen Fahrschulen etwa in Bayern wieder unter Corona-Hygieneauflagen ihre Dienste anbieten dürfen, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete.
Coronakrise: Führerscheinprüfungen etwa in Bayern wieder möglich
Update vom 18. Februar 2021: Wer seinen Führerschein* machen möchte, kann vielerorts aufatmen: Ab dem 22. Februar sind Führerscheinprüfungen zum Beispiel in Bayern wieder möglich, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bereits am 11. Februar berichtete. Auch für diejenigen, die bislang noch nicht mit dem Unterricht begonnen hatten, könne es in Bayern ab dem Montag losgehen, heißt es in dem Bericht. Die Fahrschulen bräuchten aber ein Schutz- und Hygienekonzept. Es bestehe zudem Maskenpflicht und in Bayern gilt im Fahrzeug der Fahrschule eine FFP2-Maskenpflicht, schreibt dpa.
Maskenpflicht bei Fahrschulunterricht oder Fahrprüfungen
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut ADAC auch in anderen Bundesländern beim Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen Pflicht.
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Corona: Führerschein-Pause für viele Fahrschüler in Deutschland
Artikel vom 3. Februar 2021: Die strengen Corona-Regeln haben auch Auswirkungen aufs Autofahren. Als erstes Bundesland hat Berlin eine Maskenpflicht im Auto angeordnet, die viele Mitfahrende betrifft. In den anderen Bundesländern gibt es eine solche Maskenpflicht fürs Auto zwar nicht, dennoch muss jeder die aktuellen Kontaktbeschränkungen beachten. Für die übrigen Bundesländer gilt zudem: Das Tragen eines Mundschutzes sei bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person „ratsam, aber nicht vorgeschrieben“, so der ADAC. Und: Im praktischen Fahrschulunterricht und bei praktischen Fahrprüfungen* sei ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.
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Alles andere als einfach ist die Coronakrise vor allem für angehende Autofahrer: Viele Fahrschüler wollen wissen, wie es mit dem Fahrunterricht weitergeht. Denn anders als zum Beispiel in Hessen dürfen Fahrschulen in Bayern im Corona-Lockdown derzeit nicht öffnen, wie BR Online (Stand: 2. Februar) berichtet. Viele Fahrschüler würden mit der Ausbildung gern weitermachen, heißt es in dem Bericht über eine betroffene Fahrschule in der Nähe von München, manche Schüler stehen gar kurz vor der Fahrprüfung und müssen nach der Corona-Pause gefühlt wieder von vorn anfangen. Und das wiederum könnte für manche teurer werden.
Die Lage ist je nach Bundesland unterschiedlich: In Hessen könne der theoretische und praktische Unterricht trotz Corona weitergehen, heißt es in dem Bericht. In Baden-Württemberg könnten Fahrschüler zumindest die Prüfung ablegen, wenn ihre Ausbildung kurz vor dem Ende sei. In manchen Bundesländern sei die Ausbildung aus beruflichen Gründen zugelassen.
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Niedersachsen: Fahrunterricht bleibt trotz Corona-Lockdown erlaubt
In Niedersachsen ist die Lage so: Dort dürfen Fahrschulen ihren Schülern trotz der Corona-Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 3. Februar berichtete. Das habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch entschieden. Ein Betreiber mehrerer Fahrschulen im Landkreis Gifhorn hatte dem Bericht zufolge beantragt, das Verbot des Präsenzunterrichts in der außerschulischen Bildung aufzuheben.
Das verwarf das OVG zwar als unzulässig – allerdings nur, weil der Fahrunterricht nach Auffassung des Gerichts gar nicht von dem Verbot betroffen ist, wie dpa berichtete. Hintergrund sei, dass die Landesregierung in der Begründung der jüngsten Corona-Verordnung „nachrichtlich“ erklärt hatte, das Verbot gelte jetzt auch für den sogenannten „aufsuchenden Unterricht“, zu dem der Fahrunterricht gehört. Der Verordnungstext blieb demnach aber unverändert. Die Kosten für das Eilverfahren muss, wie dpa berichtet, das Land tragen, weil es suggeriert habe, der Fahrunterricht sei verboten worden.
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Coronakrise: Gibt es trotzdem Hoffnung für Fahrschüler?
Wie es in Bayern und in anderen Bundesländern nach dem 14. Februar weitergeht? Sollten die Fahrschulen dort weiterhin zubleiben, kommt ein betroffener Fahrlehrer in dem Bericht auf BR.de zu Wort, wäre das nach seiner Einschätzung für viele Kollegen und ihren Betrieb das Ende. Viele Fahrschüler fragen sich, wann sie wohl ihren Führerschein in diesem Jahr bekommen. Bund und Länder wollen am 10. Februar über ihr weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Eine entscheidende Frage wird sein, ob und inwiefern der Corona-Lockdown nach dem 14. Februar verlängert wird. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.de.
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