Alte Führerscheine umtauschen: Achtung, diese Fristen müssen Fahrer kennen

Es dauert nicht mehr lang – dann drohen viele der alten Führerscheine ungültig zu werden. Welche Fristen Autofahrer beachten müssen.
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein – oft noch der berühmte „Lappen“ – bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
EU-weit einheitliche Führerscheine
Die erste Frist im Januar 2022 ist erst der Anfang in einem Stufenplan: Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Keine neue Prüfung erforderlich
Die Fristen bedeuten konkret: Nach dem Ablauf am 19. Januar kommenden Jahres sowie in den Folgejahren wird der alte Führerschein ungültig, wenn man ihn bis dahin nicht umgetauscht hat. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon aber unberührt.
Eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein biometrisches Passfoto. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.
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Der ADAC sprach mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: Es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestellte Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.
Damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Ämtern gibt, gibt es einen Stufenplan – ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
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Das sind die Fristen für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine
- Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
- Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
- für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
- für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
- für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033.
- Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen, entscheidend ist das Ausstellungsdatum:
- Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
- Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
- für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
- für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
- für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
- für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
- für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
- für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
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Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen – ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. (dpa/ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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