Rosa oder grauer „Lappen“ oder moderner Führerschein im Scheckkartenformat?
Die einen haben noch den rosa oder grauen Führerschein aus Papier, andere schon den modernen Führerschein im Scheckkarten-Format. Laut EU-Richtlinie müssen alte Führerscheindokumente bis spätestens 19. Januar 2033 in ein einheitliches Dokument umgetauscht werden. Je nachdem, wann der Führerschein ausgestellt worden ist, beziehungsweise dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers gelten verschiedene Fristen. Für Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen Führerschein aus Papier haben, endet die Frist laut ADAC in der Regel am 19. Januar 2022. Danach geht es gestaffelt weiter.
Die Fristen für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine:
• Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
• Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
• für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
• für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
• für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033.
Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen, entscheidend ist das Ausstellungsdatum:
• Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
• Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
• für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
• für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
• für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
• für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
• für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
• für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
Führerscheine, die danach ausgestellt worden sind, entsprechen schon den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen. Ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
Was braucht man für den Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch erfolgt bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes und kostet laut ADAC etwa 25 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für das biometrische Passfoto. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments sei jederzeit auch schon vor dem festgeschriebenen Datum möglich.
Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch einen Personal- oder Reisepass, ein biometrisches Foto und den aktuellen Führerschein. „Wurde der alte (rosa oder graue) Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine sognannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat“, informiert ADAC.de zudem. Die wiederum könne man mit der Post, telefonisch oder oft auch online beantragen, sie werde dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Welches Bußgeld Autofahrern droht, wenn Sie die Umtausch-Frist verstreichen lassen?
Die jeweilige Frist sollten Autofahrer nicht verstreichen lassen, denn der Umtausch ist verpflichtend. „Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro“, heißt es auf ADAC.de. Auch im Ausland könne es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs sei.
Fahren ohne gültigen Führerschein: Diese Strafen drohen
Grundsätzlich gilt: Setzt man sich ans Steuer, muss man immer einen gültigen Führerschein mit dabei haben. Angenommen, man hat den Führerschein daheim vergessen, gilt das als Ordnungswidrigkeit und es drohen zehn Euro Verwarngeld. Fährt man hingegen ohne gültige Fahrerlaubnis – also trotz eines Fahrverbots oder nach Entzug der Fahrererlaubnis – macht man sich nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Bedeutet ein Fahrverbot? „Bei einem Fahrverbot, z. B. wegen eines Tempoverstoßes, geben Sie den Führerschein ab und bekommen ihn nach Ablauf der Zeit zurück“, so die ADAC-Experten. Ein Fahrverbot dauere zwischen ein und sechs Monaten. Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führe, bekomme neben einer hohen Geldstrafe Punkte in Flensburg. Außerdem werde die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen und müsse dann noch einmal neu beantragt werden. Und: „Wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen, z. B. bei Straftaten wie Drogenmissbrauch oder Alkohol am Steuer, fällt die Strafe deutlich höher aus. Die Höchststrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe.“
Wer den Führerschein in Deutschland abgeben musste, dürfe grundsätzlich auch im Ausland nicht fahren, weil Sie kein Originaldokument vorweisen können“. Hier drohen laut ADAC.de je nach Land „teilweise hohe Geldstrafen“.
Zahlt Versicherung, wenn Autofahrer keinen gültigen Führerschein besitzt?
Wie steht es mit der Versicherung, wenn man ohne gültigen Führerschein in einen Unfall verwickelt wurde? „Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro stellen“, heißt es auf ADAC.de. Die Kaskoversicherung zahle unter Umständen gar nicht. „Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.“
Führerschein verloren – wie beantragt man einen neuen?
Hat man den Führerschein verloren oder ist er gestohlen worden, sollte man bei der Führerscheinstelle schnellstmöglich einen neuen beantragen. Womöglich verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Wer einen neuen Führerschein beantragt, muss zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und braucht ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Ist der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt worden, braucht man zudem möglicherweise eine sogenannte Karteidatenabschrift, wie ADAC.de ebenfalls informiert – also eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei der früheren Fahrerlaubnisbehörde eingetragen sind. Mit der eidesstattlichen Versicherung kostet ein Ersatzführerschein 72 Euro, dazu kommen noch die Kosten für das Passbild.
Darf man nach Verlust des Führerscheins mit Auto fahren?
Der Führerschein muss für jede Fahrt mitgeführt werden. Wer den Führerschein jedoch verloren und einen neuen beantragt hat, kann dem ADAC zufolge für die Übergangszeit eine Bescheinigung für Fahrten im Inland bekommen, die allerdings extra koste und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig sei. Die Bescheinigung müsse man ebenfalls bei jeder Fahrt mitführen. Wer es eiliger hat, weil er zum Beispiel ins Ausland fahren muss, könne zudem gegen Aufpreis die Expressausstellung des Führerscheins beantragen.