Führerscheine umtauschen: Frist für die nächsten Jahrgänge rückt näher
Viele alte Führerscheine haben ausgedient und müssen nun getauscht werden. Hier erfahren Sie, welche Frist für wen gilt.
Langsam aber sicher sollen die alten Führerscheine verschwinden. Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden.
Führerschein-Umtausch: Erstes Fristende im Stufenplan
Doch wie funktioniert der Führerschein-Umtausch? Auf ADAC.de hieß es dazu: „Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.“
Der Umtausch sei verpflichtend, betonen die Experten: Wer stattdessen weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fahre und die Frist verstreichen lasse, riskiere ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig, so hieß es auf ADAC.de zudem: „Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!“
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Fristen für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine
Das wichtige Datum ist dabei der 19. Januar. Bis zu dieser Frist hätten 2022 auch alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, ihren Führerschein umtauschen sollen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schon vor einiger Zeit berichtet hatte. Durch die Corona-Pandemie wurde die Frist jedoch bis in den Juli 2022 verlängert. In den kommenden Jahren ist jedoch wieder der 19. Januar, die Deadline für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine aufgelistet hat. Hier der Überblick:
- Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mussten ihre Führerscheine bis Juli 2022 eintauschen.
- Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
- für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
- für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
- für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033.
Mehr über den Umtausch der alten Führerscheine und die Frist im Januar erfahren Sie hier.
Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, wie dpa weiter schilderte. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente erfolgen, das Ausstellungsdatum ist dabei entscheidend:
- Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
- Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
- für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
- für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
- für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
- für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
- für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
- für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
Gut zu wissen: Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, also schon vor der jeweiligen Abgabefrist möglich. Durch die Fristen soll lediglich verhindert werden, dass zu viele Menschen auf den letzten Drücker ihren Führerschein umtauschen wollen und daher die örtlichen Führerscheinstellen überrennen.
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Führerschein: Was braucht man für den Umtausch?
Pkw- und Motorradfahrer brauchen ADAC.de zufolge für den Umtausch einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. „Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat“, hieß es auf ADAC.de. Sie lasse sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und werde direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
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Wieviel kostet der Führerschein-Umtausch?
Die Kosten für den Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kosten dem ADAC zufolge etwa 25 Euro, obendrauf kommen die Kosten für das biometrische Passbild.