Umtausch der alten Führerscheine: Was müssen Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 wissen?
Mit dem Umtausch der Führerschein-Klasse 3 werden neue Klassen im Scheckkarten-Führerschein ausgewiesen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass alle Personen mit dem alten „Lappen“ diesen in den nächsten Jahren gegen den Führerschein im Scheckkarten-Format umtauschen müssen. Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit dem veralteten Dokument kontrolliert wird, riskiert ein Bußgeld.
Besitzer des Führerscheins der Klasse 3 genießen den Vorteil, dass sie mehr Fahrzeuge fahren dürfen, als jüngere Generationen mit der neuen Klasse B. Mit dem Umtausch erlischt die Fahrerlaubnis praktischerweise nicht, allerdings müssen die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen in die neueren Kategorien übertragen werden. Wie genau das aussieht, verraten wir im Folgenden.
Führerscheinklasse 3: Welche Klassen erhält man im neuen Führerschein?
Laut ADAC dürfen alle Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 grundsätzlich die Klassen B, BE, C1 und C1E erwerben. Allerdings sind die alten nicht direkt auf die neuen Klassen übertragbar. Das Ausstellungsdatum spielt hierbei nämlich eine Rolle. Aus diesem Grund geben Schlüsselzahlen auf dem Scheckkarten-Führerschein zusätzliche Auskünfte über die Klassen. Was diese bedeuten, erfahren Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Justiz.
Nach dem Umtausch werden folgende Klassen im neuen Führerschein stehen:
alte Führerschein-Klasse | Erteilungsdatum | neue Führerschein-Klasse | Schlüsselzahlen |
---|---|---|---|
3 | vor dem 1. April 1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
3 | nach dem 31. März 1980 und vor dem 1. Januar 1989 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
3 | nach dem 31. Dezember 1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
Quelle: ADAC
Besitzer des alten Führerscheins werden somit nicht nur weiterhin PKW fahren dürfen, sondern auch LKW dank den Klassen C1 und C1E.
Erste Führerscheine müssen bereits im Juli umgetauscht werden
Die erste Frist für den Führerschein-Umtausch läuft schon in Kürze ab. Alle zwischen 1953 und 1958 Geborenen, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 erhalten haben, müssen diesen bis zum 19. Juli umtauschen. (ök)