Führerschein-Umtausch: So viel Zeit bleibt Ihnen noch
Der alte „Lappen“ muss nun endgültig weichen und wird durch die neue „Scheckkarte“ ersetzt. Doch welche Fristen gelten? Hier erfahren Sie es.
Das neue Jahr 2022 steht bevor und damit diverse Änderungen. Für Autofahrer* bedeutet dies, dass der alte Führerschein, also der rote Papierschein, gegen ein neues, fälschungssicheres Exemplar eingetauscht werden muss. Viele Autofahrer in Deutschland besitzen bereits den Führerschein als Karten-Variante. Doch wie der ADAC berichtet, gibt es hierzulande noch etwa 15 Millionen der Papierführerscheine. Zudem müssen noch 28 Millionen Scheckkartenführerscheine in fälschungssichere umgetauscht werden. Die Experten erklären, worauf Sie beim Umtausch achten sollten.
Führerschein-Umtausch: Darum ist er notwendig
Wie bereits erwähnt, geht es darum, etwa 43 Millionen Führerscheine sicherer zu machen. Das passiert idealerweise, wenn diese Führerscheine aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Künftig sollen die Führerscheine EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) einheitlicher werden, so der ADAC. Die Daten werden zudem in einer Datenbank hinterlegt, damit ein Missbrauch verhindert werden kann. Für die deutschen Führerscheinbesitzer heißt es daher nun umtauschen. Doch nicht wild drauf los, sondern geplant, denn dafür wurden extra spezielle Fristen festgelegt.
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Führerschein umtauschen: So gehen Sie vor
Zunächst sollte klar gesagt sein, dass der Umtausch verpflichtet ist. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro – eine Straftat wird hier aber dennoch nicht begangen. Um den neuen Führerschein zu erhalten, gehen Sie in der für Sie gesetzten Frist zu der Führerscheinstelle in Ihrer Umgebung. Dort stellen Sie einen „Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen“, wie die ADAC-Experten wissen. Eine Gesundheitsuntersuchung oder Prüfung ist für den neuen Führerschein nicht notwendig.
Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, sind laut ADAC folgende Dokumente mitzubringen: „Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.“ Was die Gültigkeit des Führerscheines angeht, so gilt: „Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet“, so die Experten. Nach Ablauf der Frist stellen Sie erneut einen Antrag bei der Führerscheinstelle. Der Umtausch kostet Sie etwa 25 Euro.
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Führerschein-Umtausch: Diese Fristen sind zu beachten
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Frist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Frist |
---|---|
1999 – 2001\t | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004\t | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007\t | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009\t | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011\t | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013\t | 19. Januar 2033 |
Selbstverständlich kann der alte Führerschein auch schon weit vor Ablauf der Frist umgetauscht werden. (swa) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.