1. tz
  2. Auto

Geschwindigkeiten in Italien: Die Tempolimits für Pkw und Wohnwagen

Kommentare

Mautstation in Sterzing an der Grenze zu Italien auf der Brennerautobahn.
Auf Italiens Straßen gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als in Deutschland. © Manfred Segerer/Imago

Italien gehört zu den Top-Reisezielen der Deutschen. Wer mit dem eigenen Pkw oder Wohnwagen anreist, sollte sich aber über die erlaubten Geschwindigkeiten informieren.

Der Gardasee oder Südtirol sind ein beliebtes Reiseziel für einen Wochenendtrip – manch einen verschlägt es mit dem Pkw oder Wohnwagen aber auch bis nach Rom oder Rimini. Wo auch immer die Reise in Italien hinführt: Vor dem Urlaub sollten Sie sich darüber informieren, welche Geschwindigkeiten auf der Autobahn oder auf der Schnellstraße erlaubt sind.

Höchstgeschwindigkeiten in Italien: die Regeln für Motorräder, Pkw und Wohnwagen

Anders als in Deutschland gelten die Tempolimits in Italien nicht als Richtgeschwindigkeit. Bei ihnen handelt es sich um die maximal zulässigen Geschwindigkeiten, die nicht überschritten werden dürfen. Der ADAC hat auf seiner Webseite die aktuellen Tempolimits für Italiens Straßen zusammengefasst. Hier eine Übersicht:

OrtsgebietLandstraßeSchnellstraßeAutobahn
Motorräder (über 150 ccm Hubraum)50 km/h90 km/h110 km/h130 km/h
Pkw bis 3,5 Tonnen50 km/h90 km/h110 km/h130 km/h
Wohnmobil bis 3,5 Tonnen50 km/h90 km/h110 km/h130 km/h
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 Tonnen50 km/h80 km/h80 km/h100 km/h
PKW-Gespann50 km/h70 km/h70 km/h80 km/h

Es gelten die oben genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen, solange ein Verkehrsschild nichts anderes anzeigt. So kann auf dreispurigen Autobahnen in Italien auch eine Geschwindigkeit von 150 km/h erlaubt sein, wenn es dementsprechend ausgeschildert ist.

Auch interessant: Wohnwagen: Diese Tempolimits gelten in Europa.

Tempolimits in Italien: Geschwindigkeitsbegrenzungen bei schlechtem Wetter – und für Fahranfänger

Bei Regen oder Schnee gilt für Motorräder, Pkw und Wohnwagen auf Schnellstraßen die maximale Geschwindigkeit von 90 km/h. Fahranfänger, deren Führerschein unter 3 Jahre alt ist, dürfen ebenfalls nur 90 km/h fahren. Die Beschilderung auf Schnellstraßen ist blau. Auf Autobahnen hingegen ist die Höchstgeschwindigkeit für Motorräder, Pkw und Wohnwagen bei Regen oder Schnee auf 100 km/h beschränkt. Dasselbe gilt für Fahranfänger. Autobahnen sind grün beschildert.

Auf Berg- und Passstraßen im Trentino gilt für alle Fahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, wie der ADAC informiert. Diese Regelung gilt aber nicht dort, wo bereits eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist. (fk) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Maut- und Vignettenpflicht im Ausland: Achtung, diese Regeln sollten Sie kennen.

Auch interessant

Kommentare