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Gilt der Versicherungsschutz auch bei abgelaufener HU?

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Der Prüftermin zur Hauptuntersuchung des Autos sollte eingehalten werden. Foto: Caroline Seidel/dpa-tmn
Der Prüftermin zur Hauptuntersuchung des Autos sollte eingehalten werden. Foto: Caroline Seidel/dpa-tmn © Caroline Seidel

Den Termin der Kfz-Hauptuntersuchung sollte man pünktlich wahrnehmen. Denn je länger die Prüfung hinausgeschoben wird, desto mehr müssen Fahrzeughalter mit Konsequenzen beim Versicherungsschutz rechnen.

Essen (dpa/tmn) - Wer mit einem Auto mit abgelaufener Kfz-Hauptuntersuchung (HU) einen Unfall verursacht, muss eventuell mit Folgen für den Versicherungsschutz rechnen. Wer den Prüftermin nur geringfügig überschritten hat, muss sich zwar in der Regel keine Sorgen machen, erklärt der Tüv Nord.

Doch anders sieht es aus, wenn die Hauptuntersuchung schon seit mehreren Monaten oder Jahren überfällig ist. Der Versicherer prüft dann meist, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat und kann ihn gegebenenfalls in Regress nehmen, das heißt den entstanden Schaden nicht in voller Höhe übernehmen. Das geschieht, wenn nachweislich ein technischer Fehler zum Unfall geführt hat, etwa ein Defekt an den Bremsen, und dieser technische Mangel zum Prüftermin hätte behoben werden können. Das muss im Zweifel ein Gutachter feststellen.

Deshalb raten die Prüfexperten, den Termin zur HU möglichst pünktlich wahrzunehmen. So kann man sich Ärger bei der Schadensregulierung ersparen.

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