Wichtige Frist für Autofahrer: Bis wann der „Lappen“ umgetauscht werden muss
Millionen Autofahrer müssen in den kommenden Jahren ihren Führerschein umtauschen. Für viele stellt sich die Frage: bis wann? Für den „rosa“ Lappen gelten klare Fristen.
Für viele Autofahrer heißt es bis 2033: Führerschein umtauschen. Das betrifft rund 15 Millionen Papierführerscheine und 18 Millionen Scheckkartenführerscheine. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um einen grauen oder rosafarbenen „Lappen“ handelt oder um eine weiße Scheckkarte. Wurde der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, muss er ersetzt werden, wie echo24 schreibt.
Der Umtausch hat einen guten Grund: Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicher sein und in einer Datenbank erfasst werden, um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden. Alle „Lappen“ in der EU erhalten zusätzlich ein einheitliches Muster – das Chaos um unterschiedliche Führerscheine findet somit ein Ende.
Wie lange ist der rosa Führerschein noch gültig? Autofahrer müssen Frist beachten
Damit die Ämter nicht von einer Bearbeitungsflut überrollt werden, gelten unterschiedliche Umtauschfristen. Für viele Autofahrer bedeutet das aber vor allem: Vorsicht! Denn wer die richtige Frist verpasst und mit einem ungültigen Führerschein in einer Polizeikontrolle erwischt wird, dem droht Ärger.
Doch wie lange sind die „rosa Lappen“, die jahrelang ausgestellt wurden, noch gültig? Dafür spielen zwei Daten eine wichtige Rolle: das Geburts- oder das Ausstellungsjahr. Die Frage: Für welchen Autofahrer gilt welches Jahr – und warum? Das erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Umtauschfrist für Führerscheine: Wann der „rosa Lappen“ ungültig wird
Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist für Autofahrer das Geburtsjahr entscheidend. Es gelten folgende Fristen:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, dann ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Es gelten diese Fristen:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Erklärung für unterschiedliche Daten – Führerschein-Umtausch bei Autofahrern
Die unterschiedlichen Umtauschfristen haben einen einfachen Grund. Oftmals ist das Ausstellungsdatum auf Papierführerscheinen wie dem „rosa Lappen“ nicht mehr gut oder gar nicht mehr erkennbar. Wer sich also unsicher ist, wann der eigene Führerschein abläuft, sollte besser nachschauen. Schon im Januar 2024 rollt die nächste Umtauschwelle an.