1. tz
  2. Auto

Fünf-Meter-Regel schützt vor Bußgeld: Kennen Sie den Trick?

Kommentare

Ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer
Macht dann zehn Euro bitte - mit fünf Metern Abstand des geparkten Autos zur Kreuzung wäre das nicht passiert. © Stefan Sauer/dpa-tmn

Ach, da passt das Auto doch noch hin - oder bin ich schon zu nah an der Kreuzung? Wer sicher gehen will, hält besser Abstand. Es gibt dabei einen Trick.

Fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt beider Kreuzungsstraßen: Wer beim Parken diesen Abstand einhält, vermeidet ein Bußgeld oder das Abschleppen seines Autos. Bei rechtwinkligen Kreuzungen sind dies fünf Meter von der Ecke in beide Richtungen gemessen, erklärt Daniela Mielchen, Anwältin für Verkehrsrecht.

An der Kreuzung: Fünf-Meter-Regel schützt vor Bußgeld

Genaues Hinschauen auf diese fünf Meter Abstand kann sich lohnen. Denn wer zu dicht an einer Kreuzung parkt, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert - zum Beispiel bei einem zugestellten Fußgängerübergang -, werden 15 Euro fällig. Abgeschleppt werde man für ein solches Vergehen in der Regel nur, wenn der Verkehr durch das geparkte Fahrzeug erheblich behindert* wird und keine mildere Maßnahme in Betracht kommt, sagt Mielchen.

Lesen Sie zudem: Achtung bei Grünpfeil: Diese Regeln sollten Sie kennen – sonst droht Bußgeld.

Bis zu 55 Euro Strafe für Falschparker: Womit Autofahrer in Zukunft rechnen müssen

In Zukunft könnte Falschparken zudem noch teurer werden. Denn wie berichtet, haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Wann die Regelungen in Kraft treten, war auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen. Mehr zum geplanten Bußgeldkatalog erfahren Sie hier.

Auch interessant: Umtausch der alten Führerscheine - diese Fristen gelten.

(dpa-tmn/ahu) tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare