LED-Scheinwerfer: Kostenfalle für Autofahrer

Xenonlampen und LED - moderne Lichttechnik im Auto ist eine tolle Sache. Doch wenn ein Lämpchen nicht mehr brennt, wird es richtig teuer. Bis zu 1200 Euro kann der Einbau kosten.
An den Anblick haben sich Verkehrsteilnehmer gewöhnt: Autos fahren tagsüber mit Beleuchtung. „Tagfahrlicht“, heißt das und war vor wenigen Jahren eine Spezialität teuerer Autos. Doch mittlerweile ist jedes neue Auto damit ausgerüstet. Wo moderne LED-Leuchtmittel im Spiel sind, kann das zur Kostenfalle werden. Denn dann lassen sich meist keine Lämpchen mehr austauschen.
Das wusste unser Leser Ruzhdi R. nicht, als er sich einen gebrauchten Audi Q5 zulegte. Mit dem Auto war er zufrieden. Bis ihn der Bordcomputer auf den Ausfall hinwies: Das rechte Tagfahrlicht funktionierte nicht mehr. Ruzhdi R. fuhr zur Werkstatt und erlebte dort eine böse Überraschung: „Wir müssen den gesamten Scheinwerfer wechseln“, erfuhr er dort. Kostenpunkt samt Einbau: Fast 1.200 Euro.
„Das kann ich mir nicht leisten“, sagte sich der Fahrer nach dem ersten Schock. In der Tat. Die teure Reparatur ist für den Familienvater kaum zu stemmen, der als Busfahrer arbeitet – und damit nicht zu den Besserverdienenden gehört. Zunächst nahm er die Sache nicht wirklich ernst. „Andere fahren tagsüber auch ohne Licht“ sagte er Freunden. Denen wollte er es gleichtun.
Tagfahrlicht bei Neuwagen
„Darfst Du nicht“, erfuhr er nun. Und das trifft zu: Seit Februar 2011 ist das Tagfahrlicht bei Neuwagen europaweit Pflicht. Das bedeutet: Es muss in den entsprechenden Autos auch funktionieren. Selbst wenn die Polizei, die insbesondere im Herbst auf schlechte Fahrzeugbeleuchtung ein Auge wirft, das übersehen sollte, ist bei der nächsten Hauptuntersuchung Schluss. Da kennen TÜV und Dekra kein Erbarmen: Wenn in einem Scheinwerfer mehr als eine LED ausgefallen ist, gilt das als schwerer Mangel. Das bedeutet: Keine Plakette.
So frisst die moderne Beleuchtung weniger Betuchten Fahrern leicht einmal die Haare vorm Kopf. Dabei rühmen die Autohersteller die lange Lebensdauer der modernen Lampen, die angeblich länger halten als das ganze Auto. Wer Internet-Foren durchstöbert, gewinnt einen anderen Eindruck: Die Garantiezeit ist vorbei und meist hat der Erstbesitzer das Fahrzeug bereits weitergereicht. Dann hat die Langlebigkeit der neuen Leuchtmittel ihr Ende. Und der teure Lichtausfall trifft Menschen, die sich das eigentlich nicht leisten können.
Dabei hat die EU nicht nur das Tagfahrlicht zur Pflicht gemacht. 2006, ein halbes Jahrzehnt zuvor, sorgte sie dafür, dass die Fahrer der meisten Autos wegen des Wechsels einer Lampe nicht mehr in die Werkstatt mussten. Die zunehmende Pfriemelei im vollgebauten Motorraum, war für viele Autofahrer zur Qual geworden. Stundenlang musste man da den Blindflug der Hände in unzugänglichen Scheinwerfern üben, bis man den Haltebügel eines H4- oder H7-Leuchtmittels ertastet und nach vielen vergeblichen Versuchen mit viel Glück sogar gelöst hatte.
Nun legte die EU in der Ergänzung 07 zur Rechtsvorschrift R48 fest, dass jeder in der Lage sein muss, ein Lämpchen mit dem Bordwerkzeug zu wechseln.
Das war früher einmal selbstverständlich. Noch in den 1960er- und 1970er-Jahren hatte man mit einem Schraubenzieher und ein paar Handgriffen den Chromring samt Scheinwerfer abmontiert, das Bilux- oder Halogen Birnchen getauscht. Nach drei bis fünf Minuten saß alles wieder an seinem Platz.
Nach der Vorschrift von 2006 wurde es auch wieder deutlich besser. Die Zeiten in denen man für einen Birnchenwechsel in einem VW-Golf den kompletten Vorderbau demontieren und wieder anschrauben musste, schienen überwunden.
Probleme bei Xenonlampen und LED
Die gut gemeinte Vorschrift hatte aber einen Schönheitsfehler. Sie nannte zwei Ausnahmen: Xenonlampen und LED. Weil bei ihnen oft nicht die 12 Volt aus dem Bordnetz anliegen, sondern gefährliche Hochspannungen, mussten sie aufwändig gekapselt werden. Nun blieb Autofahrern nichts anderes übrig, als wirklich den gesamten Scheinwerfer wegen zwei defekter Leuchtdioden auszutauschen.
Der bekannteste deutsche Hersteller von Autolampen sieht sich nicht in der Verantwortung. Man erfülle „im Rahmen der Scheinwerferentwicklung die Spezifikationen der jeweiligen Automobilhersteller“ und entwickle „nach vorgegebenen Lastenheften“, teilte Hella auf Anfrage mit. Das bedeutet im Umkehrschluss: Man könnte auch anders, wenn die Fahrzeughersteller es wirklich wollten.