Medizinische Masken im Verbandskasten: Was Autofahrer jetzt beachten müssen

Bei der Frage, was alles in den Auto-Verbandskasten gehört, sollten Sie auch an zwei Mund-Nasen-Bedeckungen denken.
In Auto-Verbandskästen müssen in Zukunft auch zwei medizinische Masken mitgeführt werden. Dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zufolge gilt die neue Norm DIN 13164:2022 für Verbandskästen bereits seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürften jedoch noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig seien, teilte der Verband mit.
Zuvor hatte unter anderem der ADAC darüber berichtet, dass noch für dieses Jahr das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandskasten geplant sei. Dem ADAC zufolge solle hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, stand zum damaligen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest.
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Bereits Ende September hatte der ADAC auf seiner Internetseite auf die geplante Neuregelung aufmerksam gemacht. Für 2022 sei eine Anpassung der DIN-Norm Nr. 13164 geplant, die aufliste, was alles Teil des Notfallsets sei. „Zukünftig müssen zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden“, hieß es weiter in dem Beitrag auf ADAC.de zu den Plänen.
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Das Verkehrsrecht bestimme für alle Autofahrer in Deutschland die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Zu einem „Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164“ gehören laut ADAC bislang:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
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Ohne Verbandskasten droht ein Verwarnungsgeld
Nun sollen also im Verbandskasten auch die Masken ergänzend zur Pflicht werden. Ein Verbandskasten sei das A und O, um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, betonen die ADAC-Experten in dem Beitrag. Autofahrer sollten den Verbandkasten im Auto regelmäßig überprüfen. „Wenn bei einzelnen oder allen Materialien das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen diese Artikel ausgetauscht werden.“ Wer keinen Verbandskasten mitführe, riskiere bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto zudem „ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro“. (ahu)