Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn? Ein weitverbreiteter Irrtum

Die Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt 60 km/h – dies ist ein großer Irrglaube. Dennoch darf nicht jedes Fahrzeug auf die Schnellstraße.
Die wichtigste Meldung vorab: Der Begriff „Mindestgeschwindigkeit“ taucht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf. Demnach gibt es eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf Deutschlands Autobahnen nicht. Aber warum werden dann immer 60 km/h genannt? Dies hat laut ADAC einen einfachen Grund: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraße dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Doch bedeutet das nun, dass man auf den deutschen Straßen so schnell fahren darf, wie man will? Nein, denn auch hierzu gibt es eine klare Meinung.
Langsame Fahrer dürfen Verkehr nicht behindern
Es genügt ein Blick in die StVO: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Auch die irrtümlichen 60 km/h tauchen in diesem Satz nicht auf. Eine grundsätzliche Mindestgeschwindigkeit gibt es also nicht. Die Fahrer müssen vielmehr danach schauen, dass sie kein Hindernis im Straßenverkehr darstellen und zu einem fließenden Verkehr beitragen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer mutwillig behindert werden, wird ein Verwarnungsgeld von 20,- Euro fällig, so der ADAC.
Jedoch gibt es auch hier Unterschiede: Denn generell muss die Geschwindigkeit einfach den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst werden. Auch die persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen sowie die Fahrzeugeigenschaften spielen hierbei eine Rolle. So können Schwertransporte ebenso aus triftigem Grund langsam fahren wie Oldtimer*. Auch Fahranfänger und ältere Fahrer müssen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausschöpfen.
Verkehrszeichen mit Mindestgeschwindigkeit
Auch wenn es keine generelle Mindestgeschwindigkeit gibt, so kann durch Verkehrszeichen eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben werden. Diese sind am blauen Kreis mit weißer Schrift zu erkennen. Die Verkehrszeichen kommen vor allen an Orten zum Einsatz, wo überwiegend schnell gefahren wird. Auch auf mehrspurigen Strecken wie Autobahnen kommen diese Schilder zum Einsatz, so sollen Auffahrunfälle verhindert werden.
Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: Was gilt in anderen Ländern?
Auch in Österreich gibt es eine StVO, die – wie in Deutschland – vorschreibt, dass Kraftfahrzeuge technisch so gebaut sein müssen, dass sie eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Wie hierzulande muss auch in der Alpenrepublik ein triftiger Grund vorliegen, um auf Autobahnen deutlich langsamer unterwegs zu sein.
Unterschiede gibt es hingegen in der Schweiz. Hier gilt für die linke Spur auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen: Es sind nur Fahrzeuge erlaubt, die für Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h zugelassen sind. Auch in der Schweiz verspricht man sich davon eine Verbesserung des Verkehrsflusses. (pm) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.