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Illegale Blaulicht-Nutzung: Junger Autofahrer zahlt teuren Preis

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Wer als Privatperson mit Blaulicht durch die Stadt rast, muss die Konsequenzen tragen: Der Führerschein ist weg und eine hohe Geldstrafe wird fällig.

Manch ein Autofahrer, der es besonders eilig hat, könnte auf den Gedanken kommen, unkonventionelle Auswege zu suchen: Etwa, im Stau einfach umzudrehen und zur nächsten Ausfahrt zurückzukehren. Oder, in solch einer Situation ein Blaulicht auf das Auto zu setzen und an allen anderen vorbeizufahren. Doch solche Ideen sollten keinesfalls in die Praxis umgesetzt werden. Ein 21-Jähriger in München hat es trotzdem gewagt – nun ist er nicht nur seinen Führerschein los, sondern muss auch eine hohe Geldstrafe zahlen.

Münchner Privatperson rast mit Blaulicht auf dem Auto – 2.100 Euro Bußgeld

Blaulicht-Rundumleuchte auf einem Auto
Wer als Privatperson mit Blaulicht auf dem Auto fährt, muss mit Führerscheinentzug und einer Geldstrafe rechnen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Mit über 100 km/h ist der Veranstaltungstechniker im August 2022 durch München gefahren. Dabei hatte er ein Blaulicht auf seinem Mercedes montiert. Allerdings haben „echte“ Polizisten die Verfolgung aufgenommen und den Blaulicht-Raser gestoppt. Das Amtsgericht hat ihn nun verurteilt: Sein Führerschein ist für vier Monate weg und er muss eine Geldstrafe von 2.100 Euro zahlen.

Blaulichtnutzung ist nur bestimmten Institutionen erlaubt

In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist in § 52 festgelegt, welche Einrichtungen ein Blaulicht verwenden dürfen. Dazu gehören unter anderem:

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Privat mit Blaulicht unterwegs: Verurteilung wegen Amtsanmaßung

Der Verkauf eines Blaulichts an Privatpersonen ist laut ADAC in Deutschland legal – und auch der Besitz stellt kein Problem dar. Wer es jedoch an seinem Fahrzeug anbringt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen – wie der Raser in München nun erfahren musste. Wird man mit einem Blaulicht auf dem Dach erwischt, wird laut Automobilclub in jedem Fall ein Verwarngeld von 20 Euro fällig – was allerdings noch zu verkraften wäre.

Problematisch wird es jedoch, wenn man wegen Amtsanmaßung verurteilt wird – das bedeutet, man führt eine Handlung aus, die nur Amtsträgern erlaubt ist. In diesem Fall wird man nach §132 Strafgesetzbuch (StGB) belangt. Und das kann, je nach Situation, eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben.

Illegale Nutzung von Blaulicht: Es könnte auch eine MPU drohen

Bei einer illegalen Nutzung von Blaulicht gibt es jedoch noch weitere Tatbestände, die relevant sein könnten – etwa eine Nötigung im Straßenverkehr, aber auch Geschwindigkeitsüberschreitungen (kann auch als illegales Autorennen gewertet werden) oder die Gefährdung oder Beschädigung anderer Verkehrsteilnehmer – etwa durch ein riskantes Überholmanöver. Darüber hinaus: Wer ein Blaulicht illegal verwendet, muss möglicherweise damit rechnen, dass seine Fahrtüchtigkeit infrage gestellt wird – dann könnte die Führerscheinstelle zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Dieser von der Redaktion geschriebene Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung überarbeitet und vor Veröffentlichung von Redakteurin Maria Wendel sorgfältig überprüft.

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