Wer auffährt, ist nicht immer alleine schuld

"Wenn's hinten kracht, lacht vorn das Geld" - ein Spruch den einige Autofahrer vielleicht noch aus der Fahrschule im Kopf haben. Das Oberlandesgericht Hamm sieht das in einem Fall jedoch anders.
Bei Karambolagen mehrerer Autos trägt nicht automatisch der Hintermann die Alleinschuld. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kann der Schaden hälftig geteilt werden, wenn sich der Ablauf eines „Kettenauffahr- Unfalls“ nicht mehr sicher aufklären lässt.
Ungeklärter Ablauf
Ein Zivilsenat des OLG habe damit erstmals die allgemeine Vermutung kritisch hinterfragt, dass tatsächlich der Auffahrende wegen eines ungenügenden Sicherheitsabstands immer die volle Schuld trägt, wie Gerichtssprecher Christian Nubbemeyer sagte. (Az.: 6 U 101/13 - noch nicht rechtskräftig).
Im vorliegenden Fall war eine Frau im Mai 2011 mit ihrem Renault Clio auf einen Van vor ihr aufgefahren. Dabei prallte die Clio-Fahrerin als letzte in einen Unfall an dem insgesamt vier Fahrzeuge beteiligt waren. Die Frau sollte dann Heckschaden und Frontschaden des vorausfahrenden Autos zahlen.
dpa/ml
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