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Parkscheibe richtig einstellen: „Ankunftszeit“ sorgt für Kopfzerbrechen

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Bei vielen Parkplätzen ist eine Parkscheibe Pflicht. Wenn sie fehlt oder die falsche Zeit anzeigt, droht ein Bußgeld. Doch wie stellen Autofahrer sie richtig ein? 

Ob vor dem Einkaufszentrum oder in der City: Auf vielen Parkplätzen müssen Autofahrer eine Parkscheibe im Auto hinterlegen. Dafür parkt man in der Regel umsonst. Allerdings können bei der Einstellung der blauen Parkscheibe allerlei Fehler passieren – und ein Bußgeld wird fällig. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir, wie Sie Parkscheiben richtig einstellen. Erfahren Sie außerdem, was es mit der Ankunftszeit auf sich hat, und welche Parkscheiben tatsächlich verboten sind.

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Parkscheibe, einstellen der Ankunftszeit.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Das hat sich wohl schon jeder Autofahrer gefragt. © Jochen Tack/Imago

Parkscheibe richtig einstellen – so geht‘s

Die richtige Einstellung der Parkscheibe regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 13 Absatz 2. Und so funktioniert‘s:

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Parkscheibe von außen gut lesbar ist. Der beste Ablageort dafür ist hinter der Windschutzscheibe, auf dem Armaturenbrett.

Parkscheibe falsch eingestellt? Mit so viel Bußgeld müssen Autofahrer rechnen

Vorsicht: Gibt der Fahrer eine falsche Zeit an oder der Zeiger befindet sich zwischen zwei Strichen, kann es teuer werden. Laut ADAC droht ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro.

Auch ein Überziehen der Parkzeit kann ein Bußgeld nach sich ziehen: „Überziehen Autofahrer die erlaubte Zeit um bis zu 30 Minuten, werden 20 Euro fällig, bei einer Überziehung bis zu einer Stunde 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro Strafe und bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro“, informiert der ADAC auf seiner Internetseite.

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Weiterdrehen der Scheibe ist verboten

Doch was tun, wenn die Shopping-Tour doch länger dauert als erwartet? „Wer für seine Besorgungen mehr Zeit benötigt als die maximale Parkdauer zulässt, muss sich einen neuen Parkplatz suchen oder wenigstens einmal eine Runde um den Häuserblock fahren“, erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung in einer Mitteilung. „Ein Umstellen der Parkuhr reicht nicht aus, da auch andere Autofahrer die Möglichkeit bekommen sollen, den Parkplatz zu nutzen.“

Mehr Informationen: Parkscheibe: Darf man die Parkdauer nachträglich verlängern?

Diese Parkscheiben sind erlaubt

Da die Scheibe in Deutschland zu den Verkehrszeichen zählt, ist sogar ihr Aussehen gesetzlich geregelt. „Neben der vorgeschriebenen Größe von 15 cm x 11 cm gibt es etwa Vorgaben zur Schriftart und zum blauen Farbton. Auch Werbung auf der Vorderseite der Parkscheibe ist verboten“, erklärt Wolfgang Müller weiter. „Darüber hinaus sind weder handschriftliche Zettel noch rosa Scheiben mit lustigen Sprüchen als Ersatz für Parkscheiben nach der StVO zulässig.“, so der Experte. Erlaubt sind jedoch digitale Parkscheiben mit Typengenehmigung. Auch immer knifflig beim Parken: Was ist ein Werktag und gehört der Samstag auch dazu?

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