Radarfalle in die Luft gesprengt: Welche Strafen drohen, wenn man einen Blitzer demoliert
Immer wieder demolieren Menschen Radarfallen. Doch mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man, wie beispielsweise nun in Salzgitter geschehen, einen Blitzer sprengt?
Es gibt eine relativ simple Methode, nicht geblitzt zu werden: sich ans Tempolimit halten. Allerdings interpretieren so manche Autofahrer Vorschriften und Gesetze eher als freundlich gemeinte Empfehlungen. Und so kommt es immer wieder zu Extremfällen: Ein Münchner beispielsweise wurde tatsächlich 85 Mal in einem Monat geblitzt – und bekam auch ein gewaltiges Bußgeld aufgebrummt. Immer wieder passiert es jedoch auch, dass sich Menschen an einem Blitzer rächen und ihn demolieren – wie nun in Salzgitter (Niedersachsen). Doch welche Strafen drohen in so einem Fall eigentlich?
Beschädigte Radarfalle kann sehr teuer werden
Die Spannbreite bei den Beschädigungen an Radarfallen ist relativ groß. So kam es schon vor, dass Blitzer umgetreten oder umgerissen werden – was aber auch schon zu beträchtlichen Sachschäden führen kann. Doch auch noch deutlich gefährlichere Methoden kommen zu Einsatz: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde ein Blitzer mit Benzin übergossen und angezündet. In Salzgitter beschädigten Unbekannten nun eine Radarfalle „mittels eines unbekannten Sprengmittels“. Der Sachschaden auch hier gewaltig: Laut Polizei beläuft er sich auf rund 80.000 Euro.

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„Störung öffentlicher Betriebe“: Das kann Radarfallen-Demolierern drohen
Mit einem kleinen Streich hat das Demolieren eines mehrere Zehntausend Euro teuren Blitzers natürlich nichts mehr zu tun. Dementsprechend können auch die Strafen ausfallen. In oben genanntem Fall in Salzgitter ermittelt die Polizei wegen „Störung öffentlicher Betriebe“. Dazu heißt es in § 316b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter anderem, dass wer eine der „öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Einrichtung oder Anlage“ zerstört oder unbrauchbar macht, mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Laut bussgeldkatalog.org kommt aber auch der Tatbestand der Sachbeschädigung in Betracht. Dies könne der Fall sein, wenn Radarfallen beispielsweise mit Klebeband und Pappe verdeckt würden. Für eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Allerdings droht nicht nur bei der Zerstörung von Radarfallen Ärger – auch der Versuch, sich durch illegale Hilfsmittel vor Blitzern zu schützen, kann teuer werden. Die Verwendung von Laser-Störern oder Radar-Warnapps kann ein Bußgeld nach sich ziehen.