Polizei warnt vor fliegenden Eisplatten
Vorsicht hinter Lastern! Die Autobahnpolizei warnt vor Eisplatten, die von Lastwagendächern herabfallen. Die Unfälle häufen sich.






Grundsätzlich sind Lastwagenfahrer verpflichtet, die Dächer ihrer Fahrzeuge von Eis und Schnee zu befreien.
Nach einer längeren Standzeit oder über Nacht können sich schnell Eisplatten oder Schneeklumpen bilden. Diese Last auf dem Dach ist scharfkantig und äußerst gefährlich. In Kurven oder bei schnellen Fahrten lösen sich Eisschollen plötzlich vom Dach.
Ein unberechenbares Risiko, besonders für nachfolgende Autofahrer. Zerborstene Windschutzscheiben oder Dellen auf der Motorhaube sind die Folgen, im schlimmsten Fall, kann es zu tödlichen Unfällen kommen. Die Polizei mahnt Autofahrer nun zu großer Vorsicht und warnt vor fliegenden Eisplatten. Die wenigsten Trucks werden über Nacht in einer Halle abgestellt.
Sicherheitsabstand
Gerade im Winter sollten Autofahrer deswegen größeren Abstand zu vorausfahrenden Lastern halten und ihr Tempo drosseln, empfiehlt die Polizei.
Was tun, wenn eine Eisplatte runterkracht?
Fliegt eine Eisscholle von einem fahrenden Laster, sollten Autofahrer möglichst auf hektische Ausweichmanöver verzichten. Die Gefahr ist groß mit anderen Verkehrsteilnehmern zu kollidieren.
- Vermeiden Sie unkontrollierte Ausweichmanöver.
- Schlägt eine Eisplatte in die Windschutzscheibe ein: Lenkrad festhalten und Vollbremsen.
Wer zahlt den Eisplatten-Schaden?
Schäden von herumfliegenden Eisplatten, zahlt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Neben dem Kennzeichen des Lastwagens sollten sich Geschädigte, den Namen der Firma, Unfallort und die Unfallzeit notieren.
Die meisten Autofahrer bleiben allerdings auf dem Schaden sitzen. Kann der Verursacher des Schadens mangels Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung über eine Vollkaskoversicherung in Betracht.
Mit diesen Strafen müssen Lkw- und Autofahrer rechnen
Lkw-Fahrer und auch Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge im Winter komplett von Schnee und Eis befreien. Sollten Eisstücke oder gefrorene Schneebrocken vom Dach auf die Fahrbahn fallen, drohen folgende Sanktionen, wie die Polizei Hessen auf ihrer Webseite auflistet:
- Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25 Euro
- Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Bei einem Verkehrsunfall 120 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen mit Geld- oder Freiheitsstrafen
ml