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Punkte in Flensburg: Das ändert sich zum 1. Mai

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München - Deutschlands Autofahrer müssen sich an neue Regeln für das Flensburger Punktesystem gewöhnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Zum 1. Mai tritt nach monatelangen Debatten eine grundlegende Reform der berühmt-berüchtigten Verkehrssünderdatei in Kraft, mit der das Bundesverkehrsministerium die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und für mehr Übersichtlichkeit im Sanktionssystem sorgen will. Auch Bußgelder werden teils deutlich erhöht.

Was ändert sich durch die Reform grundsätzlich?

In der Verkehrssünderdatei werden künftig nur noch Ordnungswidrigkeiten (ab einer Strafgebühr von 60 Euro) und Straftaten eingetragen, die sich direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken. Nicht mehr mit Punkten geahndet werden etwa Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer, das unberechtigte Befahren von Umweltzonen oder Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen.

Welche Neuerungen gibt es bei der Punktevergabe?

Das Punktesystem wird parallel dazu stark gestrafft. Bisher gab es für ein Vergehen entsprechend der Schwere bis zu sieben Strafpunkte, je nach erreichten Punktestand fiel der betroffene Verkehrsteilnehmer dann in eine von drei Sanktionsstufen (Ermahnung ab acht Punkte, Verwarnung ab 14 Punkte, Führerscheinentzug ab 18 Punkte). Ab 1. Mai werden nun nur noch ein bis drei Punkte je Delikt verhängt, dafür werden die Sanktionsgrenzen aber auch viel schneller erreicht (Ermahnung ab vier Punkte, Verwarnung ab sechs Punkte, Entzug ab acht Punkte).

Welche Konsequenzen drohen Verkehrssünder künftig?

Prinzipiell behält das neue System die alten Sanktion bei. Bei einer Ermahnung wird der Betroffene kostenpflichtig angeschrieben und dazu aufgefordert, sein Verhalten zu ändern. Er erhält zudem die Möglichkeit, durch ein freiwilliges Seminar Punkte abzubauen. Bei der kostenpflichtigen Verwarnung wird der Ton schärfer. Anders als bisher entfällt allerdings die Möglichkeit, auch in diesem Stadium durch ein Seminar Punkte abzubauen. Bei Erreichen der dritten Stufe wird der Führerschein entzogen.

Wird es in der Praxis Unterschiede zu früher geben?

Welche Veränderungen das neue Modell in der Praxis auslöst, ist noch nicht ganz abzusehen. Experten erwarten aber einhellig, dass sich die Zahl der Führerscheinentzüge durch das weniger fein abgestufte Punktevergabesystem um etwa zehn Prozent erhöhen wird. Vor allem Vielfahrer, die mehrfach hintereinander deutlich zu schnell fahren und deshalb jedes Mal zwei Strafpunkte erhalten, könnten künftig schneller ihren Führerschein verlieren, meint die Bundesvereinigung der deutschen Fahrlehrerverbände.

Was passiert mit den alten Punkten?

Der alte Punktestand eines Verkehrsteilnehmers wird zum 1. Mai in das neuen System überführt. Dabei werden zunächst die Punkte für jene Delikte gelöscht, für die es nach der Reform keinen Eintrag mehr gibt. Die restlichen Punkte werden anhand einer Tabelle umgerechnet. Eine solche Umrechnungstabelle kann etwa auf der Website des Automobilclubs ADAC eingesehen werden.

Verändert sich auch die Höhe der Bußgelder?

Ja, parallel zu der Reform werden bestimmte Bußgelder teilweise deutlich erhöht. Der Gesetzgeber sorgt damit dafür, dass sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten die "magische" 60-Euro-Grenze erreichen, ab der sie in der neuen Verkehrssünderdatei vermerkt werden dürfen. So erhöhen sich die Geldbußen für das Telefonieren am Steuer, für das Nicht-Anschnallen von Kindern oder für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht jeweils von 40 auf 60 Euro. Als Ausgleich dafür, dass sie nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden auch harmlosere Vergehen nun teils teurer - etwa Umweltzonenverstöße.

AFP

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