Verbotene Radarwarner: Hier drohen hohe Bußgelder oder sogar Haftstrafen

Radarwarner sollen Autofahrer davor bewahren, geblitzt zu werden. Die Geräte sind aber nicht in allen EU-Ländern erlaubt. Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen.
Wer hierzulande eine Geschwindigkeitsmessanlage im Fahrzeug mit sich führt und benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn die Geräte sind in Deutschland verboten. Das betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch jene Smartphone-Apps und Navigationsgeräte, die eine solche Funktion beinhalten. Welches Bußgeld* sowohl in Deutschland, als auch im Ausland droht, erfahren Sie hier.
Radarwarner in Deutschland: Das sollten Sie wissen
In Deutschland wird die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Zudem ist die Polizei berechtigt, das Gerät aus dem Fahrzeug sicherzustellen und zu vernichten. Vorausgesetzt, es wird während einer Verkehrskontrolle gefunden. Die Sicherstellung von Smartphones und Navigationsgeräten ist hier aber anzuzweifeln. Schon allein, weil diese Geräte vorrangig einen anderen Zweck erfüllen, als beispielsweise ein reiner Radarwarner.
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Wer sich nun fragt, ob die Blitzer-Meldungen aus dem Radio dann rechtlich erlaubt sind, der darf beruhigt sein. Diese Meldungen sind nicht verboten. Die Warnungen werden schließlich unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers ausgesprochen, wie der ADAC erklärt. Demnach ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn andere Verkehrsteilnehmer auf einen bevorstehenden Blitzer hinweisen – durch Handzeichen etwa. Sollte der Verkehr dadurch gestört werden, darf die Polizei dies aber untersagen. Die Lichthupe, die gerne als Warnhinweis gewählt wird, ist zum Beispiel nicht erlaubt.
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Radarwarner im Ausland: Diese Strafen drohen
Einheitliche Regeln, was das Mitführen und Benutzen von Radarwarner betrifft, gibt es in Europa nicht. Wie der ADAC berichtet, hat die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) dafür aber eine Empfehlung festgemacht. Demnach ist die Verwendung der Geräte verboten. Zusammenfassend ergibt sich derzeit dieses Bild zu den einzelnen Ländern:
Land | Mitführverbot | Benutzungsverbot | Mögliche Strafen |
Belgien | Ja | Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten | |
Bulgarien | Ja | Geldbuße | |
Dänemark | Ja | Hohe Geldstrafen | |
Finnland | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Frankreich | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Italien | Ja | Ja | Geldstrafe ab 800 Euro |
Griechenland | Ja | Ja | Geldstrafe ab 2.000 Euro und 30 Tage Fahrverbot |
Lettland | Ja | Geldbuße | |
Litauen | Ja | Hohe Geldstrafen | |
Luxemburg | Ja | Ja | Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr |
Niederlande | Ja | Ja | Geldbuße von 430 Euro |
Norwegen | Ja | Strafe bis 10.000 Kronen (etwa 1.000 Euro) | |
Österreich | Ja | Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro | |
Polen | Ja | Ja | Geldstrafen |
Rumänien | Nein | Nein | Noch unklar |
Schweden | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Schweiz | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe |
Serbien | Ja | Ja | Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. |
Slowakei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Spanien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Tschechien | Ja | Ja | Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (etwa 200 bis 400 Euro) |
Türkei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Quelle: adac.de
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