Warnwestenpflicht: Alle Infos zum neuen Gesetz

München - Nur einen Monat vor Beginn der Sommerferien tritt das neue Warnwestengesetz in Kraft. Was Sie vor dem großen Ferienverkehr unbedingt beachten sollten.
Ganz unauffällig hat sich das neue Gesetz zur Warnwestenpflicht angeschlichen: Nun am ersten Juli 2014 tritt es in Kraft. Ab dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Autos, egal ob PKW oder Bus, mindestens eine Warnweste mitführen. Mit dem neuen Gesetz können Verstöße auch geahndet werden, erklärt Felix Höpfl, Ausbildungsleiter bei den Maltesern: "Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.“
Die Höhe des Bußgeldes ist allerdings im Vergleich mit anderen Ländern noch relativ gering: Gerade einmal 15 Euro müssen die Autofahrer hierzulande zahlen. In Italien kostet das vergessen des orange oder gelben Westchens mindestens 33 Euro, je nachdem ob der Fahrer den Wagen verlassen hat oder nicht. Eine Warnweste kostet hingegen nur ein paar Euro - kann dafür aber Leben retten.
Tücken beim Einkauf
Doch Vorsicht beim Westen-Kauf: Nicht alle Westen entsprechen den vorgegebenen Normen. Bei der Produktbeschreibung sollten sie auf den Vermerk "Nach DIN EN 471" oder "Nach EN ISO 20471:2013" achten. Farblich sind der Fantasie aber kaum Grenzen gesetzt: Rot, gelb und orange sind gleichermaßen in Ordnung.
Generell lohnt sich gleich der Großeinkauf, wenn man gerne Leute im Auto mitnimmt, denn: Jeder Beifahrer, der bei einem Unfall oder einer Panne das Auto verlässt, muss ebenfalls eine Weste tragen. Malteser Felix Höpfl empfiehlt daher gleich für jeden Sitzplatz eine Weste zu besorgen.
Vorbereitungen vor langen Fahrten
Übrigens empfiehlt es sich bei der Gelegenheit auch den Verbandskasten mal wieder zu überprüfen. Ist das Verfallsdatum noch nicht überschritten? Im Januar 2014 wurde ebenfalls eine neue Norm für die kleinen Lebensretter erlassen: Nach der DIN Norm 13164 wurden nun auch Verbandspäckchen für Kinder in die festen Bestandteile mit aufgenommen, sowie Reinigungstücher und gebrauchsfertige Pflaster. Aber nicht nur Autofahrer sollten einen Blick auf ihren Verbandskasten werfen, auch für Motoradfahrer gibt es neue Vorschriften.
vf