Saisonkennzeichen: Diese Strafen drohen, wenn Sie im Ruhezeitraum an der Straße parken
Mit zeitlich begrenzten Kfz-Kennzeichen lassen sich Zeit und Kosten sparen. Doch wer sich nicht an die Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen.
Ob Motorrad*, Wohnmobil, Cabrio oder Oldtimer: Wer weiß, dass er das Fahrzeug vor allem in den Sommermonaten nutzt, sollte bei der Anschaffung dran denken: Mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger. „Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit“, informiert der ADAC.
Wie lange sind Saisonkennzeichen gültig?
Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum „von mindestens zwei bis maximal elf Monaten“ ausgestellt werden, informieren die Experten.
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Saisonkennzeichen: Auch die Kosten eines privaten Stellplatzes einplanen
Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden, heißt es ebenfalls in der Mitteilung des ADAC. „Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.“
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Diese Strafen drohen beim Parken außerhalb des gültigen Zeitraums
Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fahre, riskiere ein Bußgeld von 50 Euro. „Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt“, heißt es in der Mitteilung des ADAC.
Was braucht man, wenn man ein Saisonkennzeichen beantragt? Zu den notwendigen Unterlagen gehören dem Automobilclub zufolge:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- gültige Bescheinigung der HU
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„Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen“, so die Experten. Für einen früheren oder späteren Saisonstart könne der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. „Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle.“ (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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