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Schaden in der Waschanlage: Nicht immer zahlt der Betreiber

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Auto in der Waschanlage
In die Waschanlage fahren viele Autofahrer regelmäßig. Sollte es in der Waschstraße zu einem Schaden am Fahrzeug kommen, ergibt sich die Frage nach der Haftung. © Wedel/Kirchner-Media/Imago (Symbolbild)

Wird ein Auto während der Reinigung in der Waschanlage beschädigt, zahlt der Betreiber. Allerdings nicht in jedem Fall.

Eigentlich haftet ein Waschanlagenbetreiber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug seiner Kunden. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie ein Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt. Wenn der Betreiber die größtmögliche Sorgfalt hat walten lassen, bleibt der Pkw-Halter auf den Kosten sitzen.

In dem verhandelten Fall hatte ein SUV während der Reinigung in einer Waschstraße leichte Lackschäden erlitten, deren Behebung der Halter vom Betreiber der Anlage ersetzt haben wollte. Dieser hatte die Anlage beim ersten Anzeichen für ein Problem sofort gestoppt. Das Gericht nahm ihm darüber hinaus ab, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen war. Die Waschanlage sei halbjährlich gewartet und täglich einer Sichtprüfung mit Testwäsche unterzogen worden, zitiert das Portal „RA-Online“ aus der Begründung der Entscheidung. Zudem laufe immer ein Mitarbeiter mit, der den Waschvorgang beobachte. Defekte seien weder vor dem Schadensfall an dem SUV noch danach festgestellt worden. Das Landgericht sah vor diesem Hintergrund keine Anzeichen für eine verschuldensunabhängige Haftung des Waschanlagenbetreibers.

Lesen Sie zudem: Sonntags das Auto waschen – das darf man in Bayern längst nicht überall

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Autowäsche: Wer zahlt entstandene Schäden am Fahrzeug?

In der Regel müssen Betreiber jedoch für durch die Wäsche entstandenen Schäden an den Fahrzeugen ihrer Kunden aufkommen. Anders sieht das nur aus, wenn der Kunde sich in der Anlage falsch verhält oder ein Defekt am Fahrzeug vorlag. Der Betreiber muss in Streitfällen nachweisen, dass die Schadensursache nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. In dem Frankenthaler Fall ist ihm das gelungen. (Az.: 4 O 50/21) Holger Holzer/SP-X *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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