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Viele Autofahrer wissen es nicht: Wie schnell darf man eigentlich in Spielstraßen fahren?

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Von: Ömer Kayali

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Spielstraße Straßenschild
Autofahrer müssen in Spielstraßen besonders vorsichtig sein und das Tempo reduzieren. © picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Spielstraßen werden im Verkehr durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angekündigt. Doch wie schnell dürfen Autofahrer hier eigentlich unterwegs sein?

Um in Deutschland die Fahrschule zu bestehen und den Führerschein zu erhalten, muss man sich gut mit der Straßenverkehrsordnung auskennen. Für die Theorie-Prüfung sollte kein Verkehrszeichen unbekannt sein. Doch Autofahrer vergessen das in der Fahrschule gelernte Wissen über die Jahre. So gibt es einige Verkehrsschilder – etwa den Grünpfeil an der Ampel* – bei dem sich selbst erfahrene Autofahrer nicht ganz richtig verhalten. Ein anderes Beispiel ist das Verkehrszeichen, das eine Spielstraße ausschildert. Wissen Sie, wie schnell Sie hier unterwegs sein dürfen?

Wissenswertes für Autofahrer: Spielstraße nicht gleich Spielstraße?

Tatsächlich gibt es bei diesem Verkehrszeichen einige Ungereimtheiten. Denn laut bußgeldkatalog.org laute die eigentliche Bezeichnung hierfür „verkehrsberuhigter Bereich“, durch die auch Pkws und Fahrräder fahren dürfen. Fußgänger und Kinder haben hier aber Vorrang. Eine Spielstraße hingegen sei für jegliche Fahrzeuge gesperrt. Dennoch habe sich in Deutschland der Begriff Spielstraße für den verkehrsberuhigten Bereich eingebürgert.

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Wie schnell dürfen Autofahrer durch eine Spielstraße fahren?

Die meisten Autofahrer werden wissen, dass sie im verkehrsberuhigten Bereich – respektive in der Spielstraße – nicht schneller als in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein dürfen. Nur ist das Problem, dass in der Straßenverkehrsordnung kein konkretes Tempo angegeben wird. Grundsätzlich müssen sich Autofahrer nach der Geschwindigkeit der Passanten richten.

In Streitfällen sei es daher Aufgabe der Gerichte zu entscheiden, ob die Schrittgeschwindigkeit überschritten wurde. Demnach habe zum Beispiel das Oberlandesgericht Brandenburg geurteilt, dass die angemessene Geschwindigkeit bei höchstens 7 km/h liegt. Das Amtsgericht Leipzig hingegen legte 15 km/h als maximales Tempo fest. Problem ist nur, dass manche Autos es gar nicht oder nur ungenau anzeigen, wenn man unter 10 km/h unterwegs ist. Experten empfehlen daher einfach den ersten Gang einzulegen und das Auto rollen zu lassen. (ök) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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