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Verwirrung um Strafzettel: Autofahrer soll 180 Euro zahlen – nur weil er sich kurz einen Kaffee holt

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Von: Felix Herz

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In Österreich sollte ein junger Mann 180 Euro für einen Strafzettel zahlen – der Grund sorgt zunächst für Verwirrung. (Symbolbild)
In Österreich sollte ein junger Mann 180 Euro für einen Strafzettel zahlen – der Grund sorgt zunächst für Verwirrung. (Symbolbild) © picture alliance/dpa | Arne Immanuel Bänsch

Ein junger Autofahrer wollte sich nur schnell einen Kaffee an einer Tankstelle holen – eine Woche später bekam er einen Strafzettel in Höhe von 180 Euro. Warum?

In Österreich muss man anscheinend ganz genau darauf achten, wo man parkt* – und sei es auch nur für etwas mehr als 15 Minuten. Das musste ein junger Autofahrer aus Wien auf die harte Tour lernen. Alles fing an, als sich der 17-jährige Wiener an einer Tankstelle einen Kaffee holte. Das klappte auch einwandfrei, nur erhielt er eine Woche später eine Rechnung in Höhe von 180 Euro von der Parkraumüberwachung. Der Grund für die hohe Zahlungsaufforderung: Laut heute.at habe der Autofahrer sein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten der Tankstelle abgestellt. Das Dubiose daran: Betreffende Tankstelle hat 24 Stunden am Tag geöffnet...

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Teurer Strafzettel für Österreicher: Autofahrer sucht den Grund

Aufgrund dieses offensichtlichen Widerspruchs wendete sich der Fahrer an den Aussteller des Strafzettels, die T-1 Parkraumüberwachung, eine von dem Pächter der Tankstelle eigens für den Parkplatz engagierte Firma. Diese teilte ihm mit, er habe die erlaubte Parkzeit von 15 Minuten überschritten. Auch bei dieser Erklärung mutet der 180-Euro-Strafzettel etwas hoch an. Bis sich Peter Kretzschmar, Pressesprecher der BP Österreich, äußert und erklärt, der junge Autofahrer habe auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Dieser Grund klingt nun etwas glaubwürdiger, doch die Geschichte ist damit immer noch nicht abgeschlossen – diesmal aber zum Glück für den jungen Mann.

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Zahlungsaufforderung wird reduziert

Aus Kulanz, so kündigte die T-1 Parkraumüberwachung an, würde man dem jungen Fahrer – trotz der eindeutigen Sachlage – einen Teil der Strafaufforderung erlassen. Es wird wohl trotzdem der teuerste Kaffee sein, den sich der 17-Jährige je in seinem Leben holen wird. (fh) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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