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Bis zu 55 Euro Strafe für Falschparker: Womit Autofahrer in Zukunft rechnen müssen

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Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Vor allem Falschparker sollen in Zukunft härter bestraft werden.

Falschparker sollen in Zukunft härter bestraft werden – aber nicht nur sie: Wie berichtet, haben sich die Verkehrsminister von Bund und Länder nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Und der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 16. April) schrieb. Wann die Regelungen in Kraft treten, sei auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen. Beim ADAC geht man aber davon aus, dass die neuen Bußgeldsätze noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Sprich, in diesem Jahr.

Bußgelder für Verkehrssünder sollen sich zum Teil verdoppeln

Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote sei zwar vom Tisch, wie dpa schildert. Dafür seien aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt worden: Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

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Bußgeld für Falschparker von bis zu 55 Euro geplant

Autofahrer, die ihren Wagen im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden zudem unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Autofahrer sollten sich zudem genau überlegen, ob sie fürs Brötchenholen den Radweg zuparken. Hier ein Überblick, welche Bußgelder laut dpa unter anderem geplant sind:

Härtere Strafen für Falschparker – die geplanten Bußgelder

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Schlechte Nachrichten auch für Temposünder: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Mehr zu den geplanten Bußgeldern für Pkw inner- wie außerorts erfahren Sie hier.

Der Streit hatte sich seit Februar vergangenen Jahres hingezogen. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte, wie dpa schreibt. Die nun erzielte Einigung war aus Sicht von Experten überfällig.

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