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Sturm-Schaden am Auto: So bereiten Sie Ihre Schadenmeldung vor

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Wenn ein Unwetter ein Auto beschädigt hat, sollten Besitzer dies umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden.

München - Oft müssen sie die Meldung dann durch Angaben des Wetteramtes ergänzen, erläutert der ADAC. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens die Windstärke acht gehabt haben.

Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen, warnt der Automobilclub.

In der Regel keine Rückstufung

Bei Schäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegel ist in jedem Fall die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Denn hier findet in der Regel keine Rückstufung statt. 

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Zudem ist die Selbstbeteiligung meist geringer. Fährt der Wagen hingegen gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt, müssen sich Versicherte - falls vorhanden - an ihre Vollkaskoversicherung wenden.

dpa

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